Digitaler Euro: Eurosystem startet die nächste Phase
Zwei Jahre lang wurde eine mögliche Ausgestaltung und Bereitstellung des digitalen Euro untersucht. Nun startet der EZB-Rat die nächste Phase des Projekts. Diese sogenannte Vorbereitungsphase soll den Grundstein für einen möglichen digitalen Euro legen. Damit steht jedoch noch nicht fest, ob ein digitaler Euro tatsächlich ausgegeben werden wird. Hierüber wird der Rat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden: Und zwar dann, wenn der Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union abgeschlossen ist. Die Europäische Kommission hatte Ende Juni 2023 eine entsprechende Verordnung für die mögliche Ausgabe eines digitalen Euro vorgeschlagen. Dieser Entwurf wird in den kommenden Wochen und Monaten mit dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament abgestimmt. Die EZB werde etwaige Anpassungen an der Ausgestaltung des digitalen Euro berücksichtigen, die infolge der Gesetzgebungsberatungen erforderlich werden könnten, heißt es hierzu in einer von der Notenbank veröffentlichten Pressenotiz.
Vorbereitungsphase dauert zwei Jahre
Die Vorbereitungsphase des Projekts digitaler Euro beginnt am 1. November 2023 und ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Währenddessen soll das Regelwerk für den digitalen Euro fertiggestellt und Anbieter ausgewählt werden, die eine Plattform und die Infrastruktur für einen digitalen Euro entwickeln könnten. Zudem soll getestet und erprobt werden, wie sich ein digitaler Euro entwickeln ließe, der sowohl den Anforderungen des Eurosystems als auch den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird: beispielsweise in Bezug auf Nutzungserlebnis, Datenschutz, finanzielle Inklusion und ökologischen Fußabdruck. Die EZB werde in dieser Phase weiterhin den Austausch mit der Öffentlichkeit und allen beteiligten Interessensgruppen suchen, heißt es in der Pressenotiz. Nach zwei Jahren wird der Rat der Notenbank dann darüber entscheiden, ob er zur nächsten Phase der Vorbereitungen übergeht, um den Weg für die mögliche zukünftige Ausgabe und Einführung eines digitalen Euro zu ebnen.
Wie sich die Bundesbank am digitalen Euro beteiligt
Die Bundesbank ist Teil des Eurosystems und hat an dem Projekt digitaler Euro von Anfang an intensiv mitgewirkt. Sowohl auf Vorstands- als auch auf Arbeitsebene engagieren sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesbank. Als Mitglied des EZB-Rats entscheidet Bundesbankpräsident Joachim Nagel über alle Belange des digitalen Euro mit. Zudem ist Burkhard Balz als zuständiges Vorstandsmitglied in der High-Level Task Force CBDC, dem wichtigsten Steuerungsgremium des Projekts, für die Bundesbank vertreten. Darüber hinaus engagieren sich zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedensten Arbeitsgruppen des Eurosystems und sind maßgeblich in die Arbeiten am digitalen Euro involviert.
Was wäre ein digitaler Euro?
Ein digitaler Euro wäre eine digitale Form von Zentralbankgeld, konkret des Euro. Er würde von den Zentralbanken des Euroraums ausgegeben werden und könnte somit von allen Bürgerinnen und Bürgern in ähnlicher Weise genutzt werden wie Bargeld – nur eben in virtueller Form. Das Eurosystem würde den privaten Haushalten somit neben Bargeld eine zusätzliche Form von Zentralbankgeld zur Verfügung stellen, welches schnell, einfach und sicher verwendet werden könnte. Dabei entspricht ein digitaler Euro zu jeder Zeit einem Euro: Das heißt, zehn digitale Euro hätten den gleichen Wert wie eine 10-Euro-Banknote. Der digitale Euro wäre also keine neue oder zusätzliche Währung, sondern ein zusätzliches neues, innovatives Zahlungsmittel. Das Ziel des digitalen Euro ist, den Bürgerinnen und Bürgern eine risikofreie, universell einsetzbare und effiziente Form von digitalem Zentralbankgeld anzubieten. Dafür soll er für sämtliche Zahlungen einsetzbar sein: an der Ladenkasse, im Onlinehandel, zwischen Privatpersonen und mit staatlichen Stellen.
Das Projekt „digitaler Euro“
Das Projekt „digitaler Euro“ startete im Juli 2021. Damals entschied der EZB-Rat ab Oktober 2021 in eine zweijährige Untersuchungsphase zum digitalen Euro einzutreten. Während dieser Phase des Projekts lag der Fokus des Eurosystems auf einer möglichen funktionalen Ausgestaltung, die wiederum auf den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer basierte. Dazu wurden Fokusgruppen gebildet, Prototypen erstellt und konzeptionelle Arbeiten vorangetrieben. Dabei hatte der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger hohe Priorität. Das Eurosystem untersuchte auch verschiedene Anwendungsfälle für einen digitalen Euro. Das Eurosystem analysierte zudem die möglichen Auswirkungen eines digitalen Euro auf den Markt. Im Fokus des Projekts stand darüber hinaus, ob Änderungen am EU-Rechtsrahmen erforderlich sein könnten, um einen digitalen Euro schlussendlich einzuführen.