Ausschuss für Finanzstabilität begrüßt die Absicht der BaFin, makroprudenzielle Maßnahmen zu ergreifen Pressenotiz des Ausschusses für Finanzstabilität
Wie in seiner Kommunikation vom Dezember 2021 angekündigt, hat der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) analysiert, welche makroprudenziellen Instrumente derzeit am effektivsten die im Finanzsystem identifizierten Risiken adressieren.
Aufgrund der Risikolage im deutschen Finanzsystem begrüßt der AFS das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angekündigte makroprudenzielle Maßnahmenpaket.
In den vergangenen Monaten haben sich zyklische Risiken weiter aufgebaut, die bereits vor der Pandemie bestanden. Dies erhöht die Gefahr, dass die Banken ihre Kreditrisiken unterschätzen und möglicherweise unzureichende Risikovorsorge betreiben. Zudem ist das Finanzsystem verwundbar gegenüber negativen Entwicklungen am Wohnimmobilienmarkt sowie gegenüber Zinsänderungsrisiken. Durch die bestehenden Verwundbarkeiten können sich abrupte Marktkorrekturen negativ auf die Finanzstabilität in Deutschland auswirken. Es könnte zu solchen Korrekturen kommen, wenn beispielsweise Risikoprämien an den Märkten steigen oder die aktuell hohen Inflationsraten unerwartet persistent ausfallen würden.
Aufgrund der Risikolage soll der antizyklische Kapitalpuffer zum 1. Februar 2022 auf 0,75 % der inländischen Risikopositionen erhöht werden.
Darüber hinaus sollen die spezifischen Risiken aus Wohnimmobilienfinanzierungen adressiert werden. Aufgrund des lang andauernden Aufschwungs am Wohnimmobilienmarkt haben sich neben zyklischen auch strukturelle Risiken gebildet. Die Preise für Wohnimmobilien sind im dritten Quartal 2021 mit durchschnittlich ca. 12 % und Wohnimmobilienkredite mit im Vergleich zum Vorjahr gut 7 % erneut stark gestiegen. Berechnungen der Bundesbank zufolge liegen die Preise von Wohnimmobilien um 10 - 30 % über dem Wert, der durch Fundamentaldaten gerechtfertigt ist. Setzt sich die Kredit- und Preisdynamik am Wohnimmobilienmarkt in dieser Form fort, birgt dies auch die Gefahr einer größeren Verwundbarkeit für Neukreditnehmer gegenüber Zinsanstiegen oder Marktkorrekturen.
Die BaFin beabsichtigt daher einen sektoralen Systemrisikopuffer als ergänzendes Instrument anzuordnen. Der sektorale Systemrisikopuffer wirkt zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegen, die nicht vollständig durch den antizyklischen Kapitalpuffer adressiert werden können. Die Quote des sektoralen Systemrisikopuffers auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite soll 2,0 % betragen.
Mit diesen Maßnahmen werden Kapitalpuffer im Bankensystem von ca. 22 Mrd. EUR für schlechte Zeiten konserviert. Das stärkt die Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber adversen Entwicklungen. Die Pufferanforderungen können fast vollständig aus bestehendem Überschusskapital erfüllt werden. Die Banken haben bis zum 1. Februar 2023 Zeit, um die Pufferanforderungen vollständig zu erfüllen. Sollten es das makroökonomische oder sektorale Umfeld notwendig machen, können die Kapitalpuffer flexibel angepasst werden, auch in der Aufbauphase.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Risikolage begrüßt der AFS, dass die BaFin und die Bundesbank in ihrer aufsichtlichen Kommunikation mit den Kreditgebern, wie Banken und Versicherungsunternehmen, diese auffordert, besonders im Bereich der Wohnimmobilienfinanzierung keine übermäßigen Risiken einzugehen. Dadurch soll auf eine umsichtige Kreditvergabe hingewirkt werden.
Bundesbank und BaFin prüfen außerdem fortlaufend, ob es erforderlich ist, die Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation (LTV) zu begrenzen.
Der Ausschuss für Finanzstabilität wird die Entwicklung der Risikolage weiter intensiv beobachten und bei Bedarf vorschlagen, die Pufferhöhe bei den eingesetzten Instrumenten der veränderten Risikolage anzupassen.