Anpassungen bei der Rente unvermeidlich
Die demografische Entwicklung in Deutschland stellt das umlagefinanzierte Rentensystem aufgrund gesunkener Geburtenraten und steigender Lebenserwartung vor erhebliche Finanzierungsprobleme. Ziel der Reformen der vergangenen Jahre war es, über eine Dämpfung der jährlichen Rentenanpassungen, einen Beitragssatzanstieg und die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre die finanzielle Nachhaltigkeit der Rentenversicherung abzusichern. Die Bundesbank hält auch für die Zeit nach 2030 eine weitere Erhöhung des Rentenalters für sinnvoll. "Eine längere Lebensarbeitszeit sollte nicht tabuisiert, sondern als wesentlicher Faktor mitberücksichtigt werden", heißt es im jüngsten Monatsbericht.
Mit diesen Maßnahmen soll der Beitragssatz bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent steigen und das Versorgungsniveau – also das Verhältnis einer jahresdurchschnittlichen Standardrente zum jahresdurchschnittlichen Entgelt, jeweils abzüglich der Sozialabgaben und vor Abzug von Steuern – nicht unter 43 Prozent sinken.
Ergänzend wurde eine staatlich geförderte private Altersvorsorge – die sogenannte Riester-Rente – eingeführt. Mit ihr sollte eine freiwillige Versorgungsmöglichkeit geschaffen werden, um das sinkende Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) durch eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge zu kompensieren. Grundlage all dieser Maßnahmen sind Berechnungen der Bundesregierung bis zum Jahr 2030.
Längerfristige Vorausberechnungen wünschenswert
Für die Zeit nach 2030 liegen bis heute keine offiziellen Vorausberechnungen vor. Die GRV wird dann jedoch aufgrund der demografischen Entwicklung noch stärker als zuvor unter Druck geraten, heißt es im Monatsbericht. Das resultiere nicht allein aus einer steigenden Lebenserwartung. Auch der Renteneintritt der letzten geburtenstarken Jahrgänge etwa bis zur Mitte der 2030er Jahre, der das Verhältnis von Beschäftigten zu Rentnern deutlich verringere, trage dazu bei.
"Die nur bis zum Jahr 2030 reichenden offiziellen Vorausberechnungen sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei der Rentenversicherung perspektivisch Anpassungen unvermeidlich sind, um die Tragfähigkeit sicherzustellen." Mit längerfristigen Berechnungen könnten der Anpassungsbedarf offen gelegt und aufgezeigt werden, wie dem begegnet werden soll. Damit kann auch die Unsicherheit der Versicherten über ihre finanzielle Absicherung im Alter verringert werden. Hier wäre es hilfreich, wenn die Bundesregierung mehr Transparenz über die zukünftige Entwicklung schaffen würde.
Längere Lebensarbeitszeit als wesentlicher Faktor
Zur Stabilisierung der Rentenversicherung stehen im Wesentlichen drei Größen zur Verfügung: ein höherer Beitragssatz, ein höheres Rentenalter und ein niedrigeres Versorgungsniveau. Die Bundesbank-Ökonomen weisen darauf hin, dass bei einer stark steigenden Abgabenbelastung negative Rückwirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung drohen. Die Vorausberechnungen auf Basis des aktuellen Rechts sehen einen Anstieg des Beitragssatzes bis zum Jahr 2060 auf etwa 24 % vor – ausgehend von aktuell 18,7 %. Darüber hinaus dürfte die demografische Entwicklung auch Druck auf die Abgabenbelastung an anderer Stelle ausüben – etwa im Bereich der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und bei den Haushalten der Gebietskörperschaften.
Ein wesentlicher Faktor des demografiebedingten Anpassungsbedarfs ist die steigende Lebenserwartung. Während beispielsweise Versicherte, die im Jahr 1960 mit 65 Jahren in Rente gingen, eine fernere durchschnittliche Lebenserwartung von 13,5 Jahre hatten, lag sie im Jahr 2011 für Männer und Frauen im Durchschnitt bereits bei 19 Jahren. "Die relative Rentenbezugsdauer – also das Verhältnis von Rentenbezugszeiten zu Beitragszeiten – stieg in diesem Zeitraum kräftig von 30 Prozent auf 42 Prozent." Aufgrund der steigenden Lebenserwartung würde sie kontinuierlich weiter zunehmen. Durch die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre wird bis 2030 eine Stabilisierung auf hohem Niveau erreicht werden können. Mit einer weiteren Anhebung auf 69 Jahre bis zum Rentenzugang 2060 könnte die relative Rentenbezugsdauer stabilisiert und das Absinken des Versorgungsniveaus der GRV verlangsamt werden.
Mit Blick auf das Versorgungsniveau weist die Bundesbank darauf hin, dass in den offiziellen Berechnungen der Bundesregierung die Entwicklung unterschätzt werde: Die Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre und damit die verlängerte Lebensarbeitszeit seien darin nicht berücksichtigt. Dies gelte sowohl für die GRV als auch für das Gesamtversorgungsniveau unter Einbeziehung der privaten Altersvorsorge.