Sustainability-Linked Bonds
Seit Beginn des Jahres 2021 akzeptiert das Eurosystem sogenannte Sustainability-Linked Bonds als notenbankfähige Sicherheiten. Diese werden teilweise auch als SDG Bonds (für Sustainability Development Goal Bond) bezeichnet und weisen Verzinsungsstrukturen auf, die sich auf sogenannte Sustainability Performance Targets (SPT) beziehen. Im Regelfall verpflichtet sich der Emittent der Anleihe, im Falle des Nicht-Erreichens eines selbstgesteckten Nachhaltigkeitsziels einen zusätzlichen Aufschlag auf den Zinskupon zu zahlen. Der Emittent bekräftigt mit der Emission seine Bereitschaft, in Zukunft selbst nachhaltiger zu wirtschaften.
Voraussetzung der Notenbankfähigkeit ist, dass die Anleihe alle relevanten Anforderungen für marktfähige Sicherheiten (wie Mindestrating, Listing, Verwahrung, etc.) erfüllt. Außerdem müssen die selbst gesteckten Ziele des Emittenten (Sustainability Performance Targets, SPT) eindeutig einem oder mehreren UN Sustainability Development Goals, die das Eurosystem akzeptiert, oder einem der Ziele des Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) zugeordnet werden. Diese Zuordnung muss nicht nur durch den Emittenten selbst (möglichst in einem Emissionsdokument) erfolgen, sondern auch von einer qualifizierten unabhängigen Stelle bestätigt werden (sog. Second Party Opinion). Diese unabhängige Stelle beurteilt auch die Zielsetzung und überwacht ihre Erreichung. Notenbankfähige Sustainability-Linked Bonds sind grundsätzlich auch im Rahmen der geldpolitischen Ankaufprogramme ankaufbar.
Weitergehende Informationen zur Notenbankfähigkeit von Sustainability-Linked Bonds hat die EZB in einem FAQ Dokument veröffentlicht. Dort sind auch einzelne Nachhaltigkeitsziele genannt, die das Eurosystem aktuell als zulässig im Rahmen der Notenbankfähigkeit und Ankaufbarkeit eingestuft hat. Mit der Aufnahme dieser Instrumente möchte das Eurosystem seine Unterstützung für Innovationen im Bereich nachhaltiger Finanzen zeigen. „Klassische“ grüne Anleihen, bei denen die Mittelverwendung grundsätzlich auf bestimmte grüne Projekte begrenzt ist (sogenannte Use of Proceeds Bonds) waren bei Erfüllung aller relevanten Notenbankfähigkeitskriterien schon immer notenbankfähig.
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