Sicherheitenstellung

Die Deutsche Bundesbank verwendet im Rahmen der Besicherung von Kreditgeschäften des Eurosystems ein sogenanntes Poolverfahren. Das wesentliche Merkmal dieses flexiblen Verfahrens ist, dass die Beleihungswerte aller eingereichten Sicherheiten in einem Sicherheitenkonto zusammengeführt werden, anstatt einzelne notenbankfähige Sicherheiten bestimmten geldpolitischen Operationen zuzurechnen. Ansprechpartner zur Abwicklung geldpolitischer Geschäfte und der Sicherheitenstellung finden Sie unter Kontakt.

Marktfähige Sicherheiten können in Form einer Verpfändung, nicht marktfähige Sicherheiten in Form einer Abtretung (stille Zession) bei der Deutschen Bundesbank eingereicht werden. Es existieren folgende Einreichungsmöglichkeiten:

  • Inländische Wertpapierverpfändung zugunsten der Deutschen Bundesbank über Clearstream Banking Frankfurt (CBF)
  • Grenzüberschreitende Nutzung von Sicherheiten über das Korrespondenzzentralbank-Modell (CCBM)
  • Grenzüberschreitende Nutzung marktfähiger Sicherheiten mittels Verbindungen zwischen Wertpapierabwicklungssystemen (SSS-Links)
  • Verpfändung eines Globalbetrages mittels Xemac
  • Mobilisation and Administration of Credit Claims (MACCs)

Der täglich von der Deutschen Bundesbank berechnete Beleihungswert des Sicherheitenkontos eines Geschäftspartners muss den Gesamtbetrag seiner Kreditinanspruchnahmen decken. Sofern der zur Besicherung von Refinanzierungsgeschäften erforderliche Beleihungswert nicht unterschritten wird, ist die Freigabe von Sicherheiten grundsätzlich möglich.

Einreichung marktfähiger Sicherheiten

  1. Inländische Wertpapierverpfändung (Domestic): Bei Clearstream Banking Frankfurt (CBF) hinterlegte notenbankfähige Wertpapiere können mittels des Wertpapierabwicklungssystems CASCADE zugunsten des dort geführten Depots der Deutschen Bundesbank übertragen werden.
  2. In anderen Mitgliedstaaten des Eurosystems hinterlegte notenbankfähige Wertpapiere können im Rahmen des Korrespondenzzentralbank-Modells (Correspondent Central Banking Model, CCBM) grenzüberschreitend genutzt werden. Hierfür unterhalten die nationalen Zentralbanken gegenseitig Depotkonten. Die Bereitstellung von Triparty-Globalbeträgen über das CCBM ist ebenfalls möglich. Zugelassen sind die Triparty-Systeme CmaX der Clearstream Banking S.A. Luxembourg und AutoSelect der Euroclear France S.A./Euroclear Bank S.A.
  3. Unter 2. genannte Wertpapiere können ferner über zugelassene Verbindungen zwischen Wertpapierabwicklungssystemen (Security Settlement Systems, SSSs) übertragen werden. Hierfür ist die ausländische Verwahrstelle zu beauftragen, die Sicherheiten auf das Depot der Deutschen Bundesbank bei CBF oder bei Clearstream Banking Luxemburg (CBL) zu übertragen.
  4. Unter 1. genannte sowie bei CBL hinterlegte notenbankfähige Wertpapiere können auch mittels Xemac, dem Sicherheitenverwaltungssystem der CBF, zugunsten der Deutschen Bundesbank bereitgestellt werden. Der Deutschen Bundesbank werden dazu über Xemac Globalbeträge (Summe der Beleihungswerte von Wertpapieren) übermittelt. Weitere Informationen zu Xemac bietet die Website der CBF.

Einreichung nicht marktfähiger Sicherheiten

Das web-basierte Verfahren "Mobilisation and Administration of Credit Claims" (MACCs) ermöglicht die komfortable Einreichung von Kreditforderungen. Der Zugang zu MACCs erfolgt über das ExtraNet, der E-Business-Plattform der Deutschen Bundesbank, um einen sicheren Datentransfer zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie im MACCs-Bereich der Deutschen Bundesbank.

Einlieferung und Freigabe von Sicherheiten

Die Einlieferung und Freigabe von Wertpapieren kann auf verschiedenen elektronischen Wegen avisiert bzw. beantragt werden. Bei technischen Störungen kann dies im Ausnahmefall via Fax erfolgen. Die entsprechenden Vordrucke  finden Sie in unserem Download-Bereich. Die Einlieferung und Freigabe über  Triparty-Systeme (Xemac, Cmax, Autoselect) oder MACCs kann ohne  Avis/Antrag erfolgen.


Einreichung

CAPXMLSWIFT

System-Instruktion

Domestic

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CCBM

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SSS Links

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Triparty (Xemac, Cmax, Autoselect)

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MACCs

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Für die Freigabe von Sicherheiten ist eine SWIFT-Nachricht oder - im Falle von Xemac und MACCs - eine entsprechende System-Instruktion an die Deutsche Bundesbank zu senden.

Hinterlegte Sicherheiten

Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Sicherheiten, die von Geschäftspartnern der Deutschen Bundesbank hinterlegt wurden. Diese marktfähigen und nicht-marktfähigen Sicherheiten stehen zur Besicherung geldpolitischer Operationen und Innertageskrediten zur Verfügung. Im Glossar werden die wichtigsten Fachbegriffe erläutert.