Bonitätsanalyseverfahren der Bundesbank
Zur Beurteilung der Bonität von Schuldnern nicht-marktfähiger Sicherheiten betreibt die Deutsche Bundesbank ein eigenes Bonitätsanalyseverfahren. Die Bonitätsbeurteilung hat bei der Bundesbank schon eine lange Tradition. Geschäftspartner können die Bonitätsanalyse zur Feststellung der Notenbankfähigkeit von Wirtschaftsunternehmen bzw. Schuldnern im Rahmen ihrer geldpolitischen Geschäfte nutzen.
Mit ihrer Bonitätsanalyse ermittelt die Bundesbank das Kreditausfallrisiko der Schuldner. Jede Stufe der Bonitätsskala entspricht einer erwarteten Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit. Von dieser Bonitätseinschätzung hängt einerseits ab, ob Kreditforderungen gegenüber diesen Unternehmen von den Kreditinstituten als Sicherheit für geldpolitische Operationen bei der Bundesbank eingereicht werden können. Andererseits richtet sich im Falle zugelassener Kreditforderungen die Höhe der Sicherheitsabschläge nach der Bonitätseinstufung.
Auch unabhängig vom Refinanzierungshintergrund können interessierte Unternehmen eine Bonitätsanalyse anfordern und erhalten die Auswertungsergebnisse kompakt dargestellt in Form des sogenannten Faktenblattes sowie einer Bilanzauswertung mit Branchenvergleichszahlen und im Mehrjahresvergleich.
Die Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank besteht aus einem zweistufigen Verfahren. Grundlage der ersten Stufe sind die Jahresabschlüsse der jeweiligen Unternehmen. Die modellgestützte Aufbereitung der Jahresabschlussdaten ermöglicht einen umfassenden Einblick in die wirtschaftliche und finanzielle Lage des analysierten Unternehmens. Auf dieser Basis wird in einer zweiten Stufe mit Hilfe einer Expertenanalyse unter Berücksichtigung der Vorgaben des Eurosystems die finale Bonitätseinstufung festgelegt.
Bei der Bonitätsanalyse der Bundesbank handelt es sich um eine objektive und kompetente Auswertung einer unabhängigen Institution ohne eigene Geschäftsinteressen. Das Testat "notenbankfähig" ist nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen, es gilt dennoch als Prädikatsurteil und kann vertrauensbildend im Geschäftsverkehr mit Kunden, Lieferanten und Kapitalgebern eingesetzt werden beziehungsweise stärkt die Position in Kreditverhandlungen. Im Zollrecht dient die positive Bewertung durch die Bundesbank als Nachweis der Zahlungsfähigkeit. Die Bundesbank bietet die Bonitätsbeurteilung im Rahmen ihrer geldpolitischen Aufgaben als gebührenfreie Dienstleistung an.
Das interne Bonitätsanalyseverfahren der Deutschen Bundesbank wird in der Kurzübersicht „Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank“ zusammenfassend dargestellt. Das Verfahren zur Beurteilung von nach IFRS bilanzierenden Konzernen wird in einer gesonderten Kurzübersicht „Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank für Konzerne, die nach International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren“ beschrieben.
Informationen und Formulare für die Teilnahme an der Bonitätsanalyse
Weiterführende Informationen
Wirtschaftsbericht der Europäischen Zentralbank – Ausgabe 6/2022, S. 82–86