Basistender
Das Eurosystem führt zur Verstetigung der Liquiditätszufuhr und als Beitrag zur Dispositionssicherheit der am Geldmarkt aktiven Banken im monatlichen Rhythmus längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (so genannte Basistender) mit dreimonatiger Laufzeit durch.
Die operativen Merkmale der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Es handelt sich um liquiditätszuführende Geschäfte.
- Sie finden regelmäßig jeden Monat statt (nach dem im Voraus bekannt gegebenen Tenderkalender).
- Sie werden dezentral von den einzelnen nationalen Zentralbanken als Standardtender durchgeführt.
- Alle Geschäftspartner, welche die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllen, können Gebote für die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte abgeben.
- Sämtliche im einheitlichen Sicherheitenverzeichnis des Eurosystems enthaltenen Sicherheiten (siehe hierzu auch Navigationspunkt „Notenbankfähige Sicherheiten“) sind zur Besicherung von längerfristigen Refinanzierungsgeschäften zugelassen.
Der zeitliche Ablauf sieht für die Basistender wie folgt aus:
Veröffentlichung der Tenderankündigung | Ankündigungstag (T+0) 15:55 Uhr |
Ende der Frist für die Abgabe von Geboten seitens der Geschäftspartner | Zuteilungstag (T+1) 10:00 Uhr |
Bekanntmachung der Tenderergebnisse | Zuteilungstag (T+1) 12:00 Uhr |