Makroprudenzielle Überwachung durch den Ausschuss für Finanzstabilität
Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland und wurde Anfang 2013 durch das Finanzstabilitätsgesetz eingerichtet. Dem Ausschuss gehören je drei Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an. Für die BaFin nimmt darüber hinaus das für den Geschäftsbereich Abwicklung zuständige Vorstandsmitglied ohne Stimmrecht beratend teil. Die Zusammensetzung des Ausschusses stellt sicher, dass alle mit der makroprudenziellen Überwachung des deutschen Finanzsystems befassten staatlichen Institutionen im Ausschuss vertreten sind. Auf diese Weise werden die Expertise und die Einschätzungen der verschiedenen Institutionen repräsentiert. Der Ausschuss tagt vierteljährlich. In seinen Sitzungen erörtert er insbesondere für die Finanzstabilität relevante Sachverhalte und kann Warnungen oder Empfehlungen aussprechen. Einmal jährlich erstattet der AFS dem Deutschen Bundestag Bericht.
Das Finanzstabilitätsgesetz weist der Deutschen Bundesbank eine herausgehobene Rolle im AFS zu. Die Bundesbank hat insbesondere für die Finanzstabilität relevante Sachverhalte zu analysieren sowie Risiken für die Finanzstabilität zu identifizieren und zu bewerten (makroprudenzielle Überwachung). Aus dieser laufenden Arbeit heraus bereitet die Bundesbank Vorlagen für die Sitzungen des AFS vor und stellt Lageberichte zur Verfügung, auf deren Grundlage ein Meinungsaustausch stattfindet. Erkennt die Bundesbank aufgrund ihrer Analysen Gefahren für die Finanzstabilität, unterbreitet sie dem AFS Vorschläge für Warnungen oder Empfehlungen zur Abwehr oder Minderung dieser Gefahren.
Adressat einer Warnung oder Empfehlung kann die Bundesregierung, die BaFin oder eine andere öffentliche Stelle in Deutschland sein. Die Empfehlungen zeigen Maßnahmen auf, die geeignet sind, die identifizierten Gefahren für die Finanzstabilität abzuwenden. Der Adressat ist verpflichtet, dem AFS innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen, wie er die Empfehlung umgesetzt hat oder warum er sie nicht umsetzen will. Die Bundesbank überwacht und beurteilt die Umsetzungsmaßnahmen. Sie teilt ihre Einschätzung dem AFS mit.
Die Qualität der Analysen der Bundesbank hängt wesentlich von der Datenlage ab. Soweit die erforderlichen Informationen weder bei der BaFin noch bei anderen Behörden vorliegen, kann die Bundesbank diese auf der Grundlage einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen direkt von den Finanzunternehmen anfordern.
Der Ausschuss bildet zugleich die Schnittstelle zur makroprudenziellen Aufsicht in Europa. Er ist Ansprechpartner für den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und die makroprudenziellen Behörden der anderen EU-Mitgliedsländer, er informiert den ESRB über seine Warnungen und Empfehlungen und berät über die Deutschland betreffenden Warnungen und Empfehlungen des ESRB.