Teamarbeit ©Simon Stobbe

Einblicke in die Kapital- und Liquiditätsausstattung

Die laufende Überwachung der Institute unter der direkten Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank erfolgt in regionaler Nähe zu den Instituten in den neun Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank an verschiedenen Standorten. Zu den operativen Aufgaben der laufenden Aufsicht gehören die Auswertung der Unterlagen, Meldungen, Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte, sonstige Auskunftsersuchen sowie die darauf aufbauende Bewertung aktueller und potentieller Risiken der beaufsichtigten Institute. Eine weitere Aufgabe ist die Durchführung routinemäßiger und – in Abstimmung mit der BaFin – anlassbezogener Aufsichtsgespräche.

Die Aufseherinnen und Aufseher der Deutschen Bundesbank überwachen laufend die Solvenz- und die Liquiditätslage der Banken sowie deren Risikosituation. Dabei bewerten sie nicht nur die Höhe und Struktur der von den Instituten eingegangenen Risiken, sondern auch die Angemessenheit des jeweiligen Risikomanagements. Für die aufsichtliche Einschätzung spielen darüber hinaus weitere quantitative und qualitative Aspekte eine wichtige Rolle, beispielsweise die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells und die Ausgestaltung der internen Organisation.

Zudem erstellen die Aufseherinnen und Aufseher auf Basis ihrer Auswertungen im Rahmen der laufenden Aufsicht regelmäßig eine umfassende Risikoklassifizierung und -beurteilung, die sogenannte bankaufsichtliche Risikoanalyse. Sehen sie aufsichtlichen Handlungsbedarf, unterbreiten sie der BaFin entsprechende Vorschläge.

In den JSTs werden diese Tätigkeiten durch die EZB mit Unterstützung der Deutschen Bundesbank zusammen mit den jeweils anderen nationalen Behörden analog wahrgenommen. Die Entscheidungskompetenz liegt hier bei der EZB.

Darüber hinaus umfasst die laufende Überwachung auch die Durchführung bankgeschäftlicher Prüfungen.