European Banking Authority (EBA)
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ist eine unabhängige EU-Behörde. Ihre Aufgabe ist es, gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten ein wirksames und stimmiges Maß an Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor zu gewährleisten. Neben der Analyse der Auswirkungen von bestimmten Regulierungsinstrumenten und der Verbesserung der grenzüberschreitenden aufsichtlichen Kooperation, gehört vor allem die Harmonisierung des EU-Aufsichtsrechts zu ihrem Aufgabenspektrum. So erhielt die EBA für bestimmte Bereiche das gesetzliche Mandat, technische Durchführungsstandards (ITS) und technische Regulierungsstandards (RTS) zu entwerfen. Diese werden nach Annahme durch die EU-Kommission unmittelbar geltendes Recht. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die rechtskonforme Beaufsichtigung der Finanzinstitute beziehungsweise -märkte verbleiben jedoch grundsätzlich auf nationaler Ebene.
Weitere Aufgaben der EBA bestehen unter anderem in der Durchführung von Banken-Stresstests, in der bindenden Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden in grenzüberschreitenden Fällen, in der Möglichkeit zur Einleitung von Verfahren bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht sowie in der Unterstützung nationaler Aufsichtsbehörden im Krisenfall. Darüber hinaus wurde die EBA zur Entwicklung sogenannter Leitlinien und Empfehlungen zur Vereinheitlichung der Aufsichtspraxis ermächtigt und ist für die Beantwortung von sonstigen europäischen Auslegungsfragen verantwortlich.
Am 1. Januar 2020 sind die Änderungen, die das Ergebnis der letzten Reform der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) für Banken, Wertpapiermärkte und Versicherungen (EBA, ESMA, EIOPA) sind, in Kraft getreten. Die EU-Kommission konnte sich mit ihren Vorschlägen, weitreichende Anpassungen an der Governance der ESAs vorzunehmen, letztlich nicht durchsetzen.
Organisation der EBA
Die EBA ist unabhängig, allerdings gegenüber dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der EU-Kommission rechenschaftspflichtig. Sie ist Bestandteil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS), das aus den nationalen Aufsichtsbehörden und den drei europäischen Aufsichtsbehörden für Banken, Wertpapiermärkte und Versicherungen (EBA, ESMA, EIOPA), dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) sowie dem Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden besteht.
Der sogenannte „Rat der Aufseher“ (Board of Supervisors) ist das Entscheidungsgremium der EBA. Diesem gehören Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der EU-Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB), des ESRB, der ESMA und EIOPA sowie die oder der Vorsitzende der EBA an. Handelt es sich bei der nationalen Aufsichtsbehörde nicht um die Zentralbank, kann eine Vertreterin oder ein Vertreter der Zentralbank des betreffenden Mitgliedsstaates (ohne Stimmrecht) hinzugezogen werden.
Deutschland wird im Rat der Aufseher durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesbank vertreten. Beide arbeiten in den verschiedenen Arbeitsgruppen der EBA mit und beteiligen sich damit an der Entwicklung der Standards und Leitlinien der EBA.
Auf der Internetseite der EBA sind weitere Informationen und die Veröffentlichungen der EBA verfügbar.