Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision – BCBS) wurde 1974 von den Präsidenten der G10-Notenbanken gegründet. Heute gehören dem Baseler Ausschuss hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Zentralbanken und Aufsichtsbehörden aus 28 Jurisdiktionen an. Deutschland wird von dem zuständigen Vorstandsmitglied der Bundesbank gemeinsam mit dem Exekutivdirektor der Bankenaufsicht der BaFin vertreten.
Der Baseler Ausschuss tritt in der Regel bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat befindet.
Ziel des Baseler Ausschusses ist die Stärkung der Finanzstabilität durch die weltweite Verbesserung der Regulierung und Beaufsichtigung von international tätigen Banken und ihrer Praktiken. Der Baseler Ausschuss setzt die globalen Standards für die Bankenaufsicht. Zwar haben seine Veröffentlichungen keinen formalrechtlichen Charakter, eine Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten wird jedoch als Ergebnis einer freiwilligen Selbstverpflichtung erwartet. Seit 2008 haben sich zudem die G20-Staats- und Regierungschefs regelmäßig zu einer Umsetzung der Baseler Standards verpflichtet.
Der Baseler Ausschuss überwacht die Umsetzung seiner Standards strikt. Der nationale rechtliche Umsetzungsstand wird halbjährlich im Frühling und Herbst veröffentlicht. Außerdem überprüft der Ausschuss die inhaltliche Konsistenz der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten und die Konsistenz der Auswirkungen auf die risikogewichteten Aktiva bei der Anwendung in den Banken.