Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel Heinrich der Jüngere, 1514-1568 Reichsguldiner ohne Jahr (1560)

Heinrich der Jüngere ©Bundesbank
Mit der 1559 in Augsburg verabschiedeten dritten Reichsmünzordnung wurde u. a. als neue Großsilbermünze der sogenannte Reichsguldiner geschaffen, mit der Vorschrift „soll gelten LX. Kreutzer oder einen alten gemeinen Gulden, und wuerdet des Reichs Guldener genant“. Braunschweig-Wolfenbüttel prägte das neue Nominal umgehend in der Münzstätte Goslar und fügte die vorgeschriebene Wertfestsetzung 60 (Kreuzer) in das untere Feld des Reichsapfels auf der Rückseite ein. Auf unserem Exemplar ist die Wertzahl fast vollständig entfernt worden, um das Stück ahnungslosen oder unaufmerksamen Zahlungsempfängern zu dem Kurs des ‚gemeinen alten Guldens‘, der ursprünglich 63 Kreuzer galt, aufzureden – oder gar als Taler zu 68 Kreuzern auszugeben.   

Auf der Vorderseite lassen sich die zwölf Buchstaben unter dem Bild des Herzogs zu folgendem Wahlspruch auflösen: In Gotts Gewalt hab‘ ich’s gestalt; der hat’s gefügt, dass mir’s genügt!, d. h. das von Gott zugemessene Schicksal wird akzeptiert.

[Datensatz Id. 58636]