Monatsbericht: Zweifel an Effektivität von CoCo-Bonds

Nach der Finanzkrise der Jahre 2007 und 2008 war eines der zentralen Ziele von Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, die Eigenkapitalbasis von Banken zu stärken, um diese krisensicherer zu machen. Als ein mögliches Instrument dafür wurden Contingent Convertible Bonds (kurz CoCo-Bonds) diskutiert. CoCo-Bonds sind nachrangige Anleihen mit Kuponzahlung, die in bestimmten vertraglich festgelegten Fällen entweder in hartes Kernkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden.

CoCo-Bonds stellen eine sogenannte hybride Finanzierungsform dar: Sie verbinden die typischen Vorteile der Fremdkapitalfinanzierung, wie zum Beispiel feste Verzinsung, mit der Verlustabsorptionsfähigkeit von Eigenkapital. Das bedeutet, dass diese Finanzierungsform bei Bedarf Verluste auffangen soll, damit die Bank ihr Geschäft aufrechterhalten kann. Unter gewissen Voraussetzungen erkennt der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht CoCo-Bonds daher als regulatorisches Eigenkapital an. Zudem können Kuponzahlungen in Deutschland seit 2014 steuerlich abzugsfähig sein. Im Zeitraum von 2009 bis Ende 2017 wurden nach Angabe von Branchendiensten in der Europäischen Union mindestens 285 CoCo-Bonds mit einem Gesamtvolumen von 193 Milliarden Euro emittiert.

Zweifel an der Verlustabsorptionsfähigkeit und hohe Komplexität

Im aktuellen Monatsbericht analysieren die Bundesbank-Fachleute die Eigenschaften dieser Wertpapiere. Sie sind skeptisch, ob CoCo-Bonds in der Praxis tatsächlich die ihnen zugeschriebenen Vorteile aufweisen: "Aus der tatsächlichen Ausgestaltung von CoCo-Bonds resultieren Zweifel an ihrer Effektivität als Verlustabsorptionsinstrument für den regulären Geschäftsbetrieb von Banken". Dabei haben sie unter anderem die vertraglich definierten Auslöseereignisse für die Wandlung der Wertpapiere in Eigenkapital oder Abschreibung im Blick. In der Praxis wurden in der EU bisher vor allem CoCo-Bonds emittiert, deren Wandlung an einen Schwellenwert des harten Kernkapitals (die sogenannte CET1-Eigenkapitalquote) gekoppelt ist. Bei über 40 Prozent aller in der EU emittierten Bonds liegt diese Quote bei 5,125 Prozent, der gesetzlich festgelegten Mindestquote für die Anrechnungsfähigkeit als zusätzliches Kernkapital. Die Wandlung der Bonds tritt also genau dann ein, wenn die Quote des harten Kernkapitals des emittierenden Institutes im Verhältnis zu dessen Risikopositionen diesen Wert unterschreitet. Aus Sicht der Bundesbank-Fachleute ist fraglich, ob ein Schwellenwert von 5,125 Prozent ausreicht, damit CoCo-Bonds ihre Funktion tatsächlich erfüllen können. Es sei zu prüfen, "wie weit der mechanische CET1-Schwellenwert angehoben werden muss, um die regulatorisch intendierte Wirkung von CoCo-Bonds als Verlustabsorptionsinstrument für den regulären Geschäftsbetrieb von Banken sicherzustellen", heißt es im Monatsbericht.

Die Autoren stellen zudem fest, dass CoCo-Bonds aufgrund ihrer Komplexität nicht für jeden Anleger geeignet seien und weisen auf eine entsprechende, an Privatanleger gerichtete Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hin. Banken und andere institutionelle Investoren wie Versicherungen oder Investmentfonds seien grundsätzlich die plausiblere Investorengruppe für CoCo-Bonds; allerdings scheine selbst für institutionelle Investoren die Bepreisung von CoCos schwierig zu sein.

Fehlanreize zur Übernahme höherer Risiken

Aus Sicht der Autoren ist ein weiteres Detail der Ausgestaltung von CoCo-Bonds kritisch zu sehen: Bei Wertpapieren mit einer Wandlung in hartes Kernkapital erfolgt eine mehr oder weniger starke Verschiebung sowohl der Kontrollrechte als auch der Gewinn- und Verlustbeteiligung ("Verwässerung") von den ursprünglichen Eigenkapitalgebern zu den Bonds-Haltern. Allerdings seien empirische Studien zu dem Schluss gelangt, dass in der Praxis fast ausschließlich eine schwache Verwässerung der Ansprüche der ursprünglichen Eigenkapitalgeber vorliege. Die aktuelle Ausgestaltung könnte deshalb tendenziell zu Fehlanreizen in Richtung einer erhöhten Risikoübernahme durch die Banken führen. "Aus regulatorischer Sicht sollte daher auf eine starke Verwässerung hingewirkt und so Anreize für die ursprünglichen Eigentümer gesetzt werden, eine nachhaltige Risikovorsorge zu gewährleisten", schreiben die Autoren.

Darüber hinaus weisen sie auf weitere bankübergreifende Risiken durch CoCo-Bonds hin. Maßgeblich sei dafür zum einen die Verflechtung von Banken untereinander sowie zwischen Kreditinstituten und institutionellen Investoren, die durch CoCo-Bonds weiter zunehmen könnte. Zum anderen seien "informationsbasierte Ansteckungseffekte" möglich: So könne etwa der Eintritt eines Auslöseereignisses bei einer Bank eine negative Signalwirkung auf andere Banken und darüber hinaus entfalten.

Insgesamt sei fraglich, welche Vorteile solche Bonds gegenüber hartem Kernkapital hätten. Unklar sei beispielsweise, ob der vermutete Kostenvorteil gegenüber CET 1-Kapital tatsächlich bestehe, wenn die hohe Komplexität und die damit verbundenen Risiken berücksichtigt würden. Überhaupt seien CoCo-Bonds aus regulatorischer Sicht primär wegen ihrer Fähigkeit zur frühzeitigen Verlustabsorption nützlich. Diese dürfte aber in der aktuellen Umsetzung nicht gewährleistet sein, heißt es im Monatsbericht. Auch bei einer besseren Ausgestaltung bleibe das Problem der Komplexität und möglicher Nebenwirkungen bestehen, weshalb die Autoren feststellen, dass ein "regulatorischer Nutzungsanreiz" derzeit nicht sachgerecht sei: "Vielmehr dürfte eine Fokussierung auf CET1-Kapital langfristig der zielführendere Ansatz zur Sicherung und Verbesserung der Stabilität von Banken sein".