Monatsbericht: Wie der Klimawandel die Bankenaufsicht herausfordert
Der Klimawandel und der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft stellen Banken vor große Herausforderungen. Extremwetterereignisse wie die Fluten im Ahrtal im Jahr 2021 wirken unmittelbar auf die Kreditsicherheiten von Banken, während die Folgen des allgemeinen Temperaturanstiegs deutlich vielschichtiger und komplexer in ihrer Auswirkung auf Bankrisiken sind.
Hierzu zählen auch politische Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels, die sich etwa über höhere Kosten von Treibhausgasemissionen insbesondere auf die Unternehmenskunden von Banken auswirken können. Dabei stellen Klimaschutzmaßnahmen nur einen Teil des Maßnahmenkatalogs der Europäischen Union (EU) zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen dar. Er umfasst neben Klimazielen auch weitere umweltbezogene Ziele, soziale Ziele sowie die Förderung einer guten Unternehmensführung. Diese Nachhaltigkeitskategorien lassen sich unter dem Akronym „ESG“ (Environmental, Social, Governance) zusammenfassen. Diese sogenannten ESG-Risiken müssen durch die Bankenaufsicht angemessen gesteuert werden.
ESG-Risiken und ihre Bedeutung für die Bankenaufsicht
Für die risikoorientierte Bankenaufsicht sind die Risiken relevant, die sich aus ESG-Maßnahmen oder auch aus ihrer Verzögerung heraus für die Banken ergeben können. Dabei sind ESG-Risiken für die Bankenaufsicht keine völlig neuen Risikoarten. Vielmehr können sie als Treiber bekannter Risikokategorien wie Kredit- oder Marktrisiken verstanden werden, bei deren Erfassung und Quantifizierung herkömmliche Verfahren schnell an ihre Grenzen stoßen.
Denn regulatorische Anforderungen sowie etablierte Methoden der Risikoanalyse stützen sich in hohem Maß auf historische Daten. Diese eignen sich aber nur sehr eingeschränkt als Grundlage, um zu prognostizieren, wie sich ESG-Risiken in Zukunft manifestieren und in finanzielle Risiken übertragen könnten. Außerdem sind die konkreten Wirkungsketten, die von einer Erhöhung der Durchschnittstemperatur ausgehen, schwer zu erfassen und zu quantifizieren. Banken müssen also neue Ansätze entwickeln. Aufsichtsbehörden, wie zum Beispiel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), und Standardsetzer haben hierfür auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene Orientierungshilfen in Form von Leitfäden für die Aufsichtspraxis der Aufsichtsbehörden und das Risikomanagement der Banken veröffentlicht. Sie sollen die Banken für Klima- beziehungsweise ESG- Risiken sensibilisieren und sie dabei unterstützen, die aufsichtlichen Erwartungen umzusetzen.
Banken erfüllen Erwartungen bisher nicht
Verschiedene Untersuchungen zeigen jedoch, dass die meisten Banken bislang hinter den aufsichtlichen Erwartungen der EZB sowie der BaFin zurückbleiben. Der Fortschritt der Banken bei der Umsetzung der bestehenden Anforderungen wird in den nächsten Jahren daher im aufsichtlichen Fokus stehen. So hat die EZB Klimarisiken zu einer strategischen Priorität für ihre Aufsichtstätigkeit im Zeitraum 2022 – 2024 erhoben. Auch die BaFin und die Bundesbank haben ESG-Risiken als mittelfristiges Fokusthema bis 2025 definiert. In der Aufsichtspraxis ist geplant, ESG-Risiken regelmäßig in Aufsichtsgesprächen aufzugreifen und den Dialog mit den Verbänden zu intensivieren. Erkenntnisse aus der ESG-Berichterstattung sowie aus dem Klimarisikostresstest der Bundesbank werden die laufenden Arbeiten unterstützen.