Von 1948 bis 1950 hatte die frühere Bank Deutscher Länder das Münzausgaberecht inne. Durch das Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 ist dieses Recht auf den Bund übergegangen. Seitdem werden sämtliche Münzen mit der Umschrift Bundesrepublik Deutschland geprägt. Sämtliche DM-Münzen sind aufgerufen (außer Kurs gesetzt) und werden - mit Ausnahme der 2-DM-Münze 1. Ausgabe - von der Bank umgetauscht.