Häufig gestellte Fragen zum Bargeld
Bitte informieren Sie sich zunächst hier, bevor Sie eine Anfrage an die Bundesbank richten.
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Nein. Bargeld wird weiterhin als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel zur Verfügung stehen. Es ist einfach, schnell und sicher zu handhaben, wahrt die Privatsphäre und ist bei Störungen des unbaren Zahlungsverkehrs das einzige kurzfristig verfügbare und einsetzbare Zahlungsmittel. Kein anderes Zahlungsinstrument vereint diese und weitere Eigenschaften so effektiv wie Bargeld. Daher werden unbare Zahlungsmethoden das Bargeld nicht ersetzen können.
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Nach europäischem Recht sind auf Euro lautende Banknoten die einzigen Banknoten, welche den Status eines unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittels in den Mitgliedstaaten des Eurosystems innehaben.
Daher ist jedermann gehalten, Zahlungen in Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer finanziellen Verpflichtung anzunehmen. In Deutschland gilt im Zivilrecht jedoch der Grundsatz der Vertragsfreiheit, nach welchem die an einem Geschäft beteiligten Parteien eine bestimmte Erfüllungsart (hier: das gewählte Zahlungsmittel) frei vereinbaren oder ausschließen können. Insofern tritt der Grundsatz der Vertragsfreiheit an die oben genannten Bestimmungen des öffentlichen Rechts. Allerdings müssen solche Einschränkungen bei den Zahlungsmitteln vor Vertragsabschluss vereinbart werden, z. B. durch Anbringen eines Aushangs an der Ladenkasse. Anderenfalls kann mit Bargeld gezahlt werden.