Somalia

Die Finanzsanktionen angesichts der Lage in Somalia dienen der Durchführung von Maßnahmen der Vereinten Nationen.

Sie werden grundsätzlich durch unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union (EU-Verordnungen) in Kraft gesetzt. Zur zeitnahen Umsetzung von Sanktionen der Vereinten Nationen kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Vorgriff auf eine zu erwartende EU-Verordnung Anordnungen von Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs erlassen. Diese nationalen (Eil-)Maßnahmen auf der Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes gelten bis zum Inkrafttreten entsprechender europarechtlicher Regelungen bzw. treten einen Monat nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger außer Kraft.

Die Sanktionen beinhalten ein Verbot, bestimmten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen. Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz dieser Personen, Organisationen oder Einrichtungen sind oder von ihnen gehalten werden, werden eingefroren. Zudem ist es verboten, unter bestimmten Voraussetzungen Finanzmittel oder Finanzhilfen mittelbar oder unmittelbar bereitzustellen, die im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, mit in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union aufgeführten Gütern oder der Einfuhr, der Beförderung oder des Erwerbs von Holzkohle aus Somalia stehen.

Die Deutsche Bundesbank kann im Rahmen der Somalia-Sanktionen Ausnahmegenehmigungen (z. B. für Grundausgaben gelisteter Personen) erteilen. Anträge sind beim Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank zu stellen.

Verbindlich sind ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union (früher Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften) beziehungsweise im Bundesanzeiger veröffentlichten Texte. Im Übrigen kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Einstellen von Rechtsakten nach deren Inkrafttreten oder das Löschen nach deren Aufhebung nur mit zeitlicher Verzögerung erfolgt.