Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2022: Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,88 %
Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 28. Dezember 2021 beträgt 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am
1. Juli 2021 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2021 hat ebenfalls 0,00 % betragen).
Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2022 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,88 % (zuvor -0,88 %).
Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom
29. Dezember 2021 bekannt gegeben.