Häufig gestellte Fragen zu ISE
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Wir bitten um entsprechende Angabe zu den betroffenen Images und Verrechnungsdaten an diese Mailadresse.
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ZIP1-Datei: Eine ZIP1-Datei enthält die Vorder- und Rückseite eines Schecks im Format JPG. Eine ZIP1-Datei soll eine maximale Dateigröße von 500 KB nicht überschreiten. Eine ZIP1-Datei die die maximale Dateigröße von 900 KB überschreitet, kommt nicht zur Verarbeitung.
ZIP2-Datei: Eine ZIP2-Datei enthält mehrere ZIP-1-Dateien und sollte eine maximale Dateigröße von 100 MB nicht überschreiten. Dies entspricht bei 200 dpi ungefähr 500 Images (siehe Anlage 5 des Abkommens über den Einzug von Schecks). Eine Prüfung auf Einhaltung dieser Grenze erfolgt durch die Bundesbank nicht.
Die Einlieferung der Imagedateien sollte möglichst frühzeitig erfolgen; gegen Ende des Einlieferungszeitraumes sollten nur noch „Spitzen“ eingeliefert werden.
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Es muss darauf geachtet werden, dass alle Einstellungen, insbesondere die Einstellungen für die Anbindung an die BBk in der neuen Software-Version entsprechend nachgezogen werden.
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Die Begleitzettel der im ZV-Format (OFTP-Format) eingereichten ISE-Verrechnungsdateien (IB-Dateien) sind mit "ISE" zu kennzeichnen.
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Die Bundesbank prüft bei der Verarbeitung die Einhaltung der Mindestanforderungen nicht. Mögliche Probleme sind zwischen dem bezogenen Kreditinstitut und der ersten Inkassostelle zu klären.