Gezielte längerfristige Refinanzierungs­geschäfte III

Der EZB-Rat hat in seiner Sitzung am 7. März 2019 beschlossen, eine neue Reihe von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (targeted longer-term refinancing operations - TLTRO‑III) durchzuführen, um günstige Kreditbedingungen zu erhalten.

Die TLTRO-III wurden seitdem mehrmals angepasst, um die Preisniveaustabilitätsziele des Eurosystems zu erreichen und die Kreditvergabe zu unterstützen. Die jüngsten Änderungen wurden am 27. Oktober 2022 beschlossen. 

Teilnahmemöglichkeiten

Bietungsberechtigt waren Geschäftspartner der Deutschen Bundesbank mit Zugang zu den geldpolitischen Tenderoperationen. Die Teilnahme an den TLTRO-III konnte entweder als Einzelinstitut oder in Form einer Bietergruppe erfolgen. Bei einer Bietergruppe musste nur das Leitinstitut über einen Zugang zu den geldpolitischen Tenderoperationen verfügen.

Bietungsobergrenzen (Kreditlimits)

Geschäftspartner konnten im Rahmen der TLTRO-III Mittel in Höhe von bis zu 55 % ihres Bestands Anrechenbarer Kredite zum 28. Februar 2019 aufnehmen.  

Mitteilung konditionsrelevanter Daten

Hier finden Sie alle Informationen zur Mitteilung der konditionsrelevanten zum 10. Juni 2022. In Verbindung mit den Verzinsungsszenarien können sich Teilnehmer aus diesen Daten die Prämie bzw. Verzinsung ihrer TLTRO-III berechnen.

Verzinsungsszenarien

Hier finden Sie auf Basis der derzeit maßgeblichen Vorgaben zur Verzinsung eine Übersicht der Verzinsungsszenarien, mit der Sie für jeden Zeitraum Ihre entsprechende Verzinsung ermitteln können.

Freiwillige vorzeitige Rückzahlung

Am 27. Oktober 2022 wurden zusätzliche vorzeitige freiwillige Rückzahlungsmöglichkeiten der TLTRO-III angekündigt. Somit können die TLTRO-III bis einschließlich März 2023 in monatlichem, und anschließend in vierteljährlichem Rhythmus freiwillig vorzeitig zurückgezahlt werden.

Meldepflichten und Audit

Zur Berechnung der Benchmark, der Bietungsobergrenzen und des anzuwendenden Zinssatzes müssen Geschäftspartner, die an den TLTRO-III teilnehmen wollen, der Deutschen Bundesbank Meldedaten bestimmter ausstehender Kredite in Form eines Meldeschemas übermitteln. Zusätzlich sind diese Datenmeldungen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu testieren.

Unternehmensumstrukturierungen

Hier finden Sie die Regelungen zu den Meldepflichten und der Verzinsung in Fällen von Unternehmensumstrukturierungen (wie z.B. einer Fusion) und bei Änderungen von Bietergruppen.

Chronologie der Änderungen

Hier finden Sie einen Überblick der Änderungen, die seit der ursprünglichen Konzeption durch den EZB-Rat an den TLTRO-III-Geschäften vorgenommen wurden.

Downloadbereich

Hier finden Sie alle zu den TLTRO‑III verfügbaren Dokumente auf einen Blick.