Internationaler Währungsfonds (IWF)

Die Grundlagen für die Errichtung des IWF wurden 1944 auf der Konferenz von Bretton Woods beschlossen. Derzeit sind 190 Länder Mitglied im IWF. Deutschland ist dem Fonds 1952 beigetreten. Übergeordnetes Ziel des IWF ist die Förderung der internationalen wirtschafts- und währungspolitischen Zusammenarbeit und der Stabilität des internationalen Währungssystems. Dies dient dazu, den internationalen Handel zu fördern und damit Einkommen und Beschäftigung zu sichern. Zu diesem Zweck überwacht der IWF die Wirtschaftsentwicklung und -politik seiner Mitgliedsländer, berät sie zu Fragen der Wirtschafts- und Finanzpolitik und der Finanzstabilität und gewährt ihnen bei Zahlungsbilanzstörungen Finanzhilfen unter wirtschaftspolitischen Auflagen. Als monetäre Institution setzt der IWF für seine Finanzhilfen die Währungsreserven seiner Mitgliedsländer ein. Damit unterscheidet sich der IWF von anderen internationalen Finanzinstitutionen, die zur Refinanzierung auf Haushaltsmittel ihrer Mitglieder oder die Finanzmärkte zurückgreifen müssen.

Die Rechte und Pflichten Deutschlands im IWF werden gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und der Bundesbank wahrgenommen. Im deutschen IWF-Gesetz sind die Zuständigkeiten festgelegt; danach übernimmt die Bundesbank die aus der deutschen Mitgliedschaft im IWF resultierenden finanziellen Rechte und Pflichten, insbesondere die Einzahlung der deutschen Quote sowie alle finanziellen Transaktionen mit dem IWF im Rahmen der Mitgliedschaft. Dies umfasst auch die Beteiligung an der Mittelbereitstellung des IWF im Rahmen von wirtschaftspolitischen Anpassungsprogrammen. Weiterhin ist es Aufgabe der Bundesbank, mit dem IWF bei dessen Überwachung der deutschen Wirtschafts- und Finanzpolitik (Artikel IV-Konsultation) und des deutschen Finanzsektors (Financial Sector Assessment ProgramFSAP) zu kooperieren. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen bringt die Bundesbank die deutsche Position zu Vorlagen der Geschäftsführung des IWF zur Gestaltung und Umsetzung der IWF-Geschäftspolitik und institutionellen Fragen des IWF im Exekutivdirektorium und Gouverneursrat ein. Sie wirkt an der Entscheidungsfindung dieser Gremien mit und nimmt in EU-Gremien an der Abstimmung europäischer Positionen zu IWF-relevanten Fragestellungen teil. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben ist die Bundesbank stets bestrebt, ihren stabilitätspolitischen Grundsätzen und Anliegen im IWF bei der Erfüllung seines Mandats Geltung zu verschaffen und die Sicherheit der dem IWF zur Verfügung gestellten Finanzmittel zu gewährleisten.

Der Präsident der Bundesbank ist der Gouverneur für Deutschland im IWF-Gouverneursrat. Deutschland ist mit einem Quotenanteil in Höhe von 5,6 % der viertgrößte Anteilseigner im IWF.