Beschäftigung und Arbeitsmarkt

Hintergrund

Die Höhe von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sind wichtige Kennzahlen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage einer Volkswirtschaft. Angaben für Deutschland werden nach unterschiedlichen Konzepten berechnet: Zum einen publiziert die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ergebnisse, die auf den Definitionen des Sozialgesetzbuchs (SGB) beruhen. Dazu gehören Angaben zur Beschäftigung und Kurzarbeit, zur Arbeitslosigkeit und zu gemeldeten offenen Stellen. Zum anderen veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Zahl der Erwerbstätigen und die international standardisierte Erwerbslosenquote, denen die Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zugrunde liegen. Dadurch sind die Ergebnisse für die Euro-Länder und im Euroraum vergleichbar.

Neben den Ursprungswerten werden saison- und kalenderbereinigte sowie nur kalenderbereinigte Zeitreihen angeboten. Für ausgewählte Indikatoren liegen Echtzeitdaten vor.

Erwerbstätige

Grundlage für die vom Statistischen Bundesamt berechneten Ergebnisse der Erwerbstätigen für Deutschland sind die von der ILO aufgestellten Normen, die im Einklang mit den entsprechenden Definitionen im Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 stehen.

Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig vom Umfang dieser Tätigkeit. Hierbei wird das Personenkonzept zugrunde gelegt; dies bedeutet, dass Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen nur einmal mit ihrer Haupterwerbstätigkeit erfasst werden.

Beschäftigung

Die BA ermittelt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Dazu zählen Personen in Arbeitsverhältnissen, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder nach dem Recht der Arbeitsförderung beitragspflichtig sind. Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigen tragen maßgeblich zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme bei und erwerben Leistungsansprüche.


Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten wird von der BA eröffentlicht. Dazu zählen Personen, deren Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet und die diese Arbeit nicht als Nebenjob ausführen.

Die BA erhebt Angaben zur Kurzarbeit. Zu den Kurzarbeitern zählen beschäftigte Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die wegen eines vorübergehenden Arbeitsausfalles mehr als 10 Prozent der betriebsüblichen Arbeitszeit weniger arbeiten und Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Dieses wird als Lohnersatzleistung nach dem SGB III gewährt. Kurzarbeitergeld soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen und verhindern, dass Beschäftigten wegen vorübergehenden Arbeitsausfalls gekündigt werden muss. Es gibt drei unterschiedliche Formen: Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (auf Grund von schwierigen wirtschaftlichen Entwicklungen), saisonales Kurzarbeitergeld (wegen Witterungsverhältnissen oder Auftragsmangel in Betrieben der Bauwirtschaft) und Transfer-Kurzarbeitergeld (zur Vermeidung von Entlassungen bei betrieblichen Umstrukturierungen).

Arbeitslose und Arbeitslosenquote

Zu den Arbeitslosen der auf Basis des Arbeitslosenregisters erhobenen Statistik der BA gehören alle Personen:

  • die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
  • die beschäftigungslos sind oder nur eine kurzzeitige Beschäftigung (gegenwärtig: unter 15 Stunden pro Woche) ausüben,
  • die ein versicherungspflichtiges, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassendes Beschäftigungsverhältnis suchen,
  • die sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen,
  • die nicht arbeitsunfähig erkrankt sind und
  • die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.


Die Arbeitslosenquote misst die Anzahl der Arbeitslosen in Prozent aller zivilen Erwerbspersonen. Die Erwerbspersonen umfassen die zivilen Erwerbstätigen und die Arbeitslosen.

Standardisierte Erwerbslosenquote in Euro-Ländern und im Euroraum

Für alle Euro-Länder werden die international standardisierten Erwerbslosenquoten nach einheitlichen Methoden ermittelt. Dabei wird die Zahl der Erwerbslosen ins Verhältnis zu den zivilen Erwerbspersonen gesetzt. Die Definitionen für Erwerbslose und Erwerbspersonen entsprechen denen der ILO:

  • Erwerbslos ist, wer weniger als eine Stunde pro Woche erwerbstätig ist, innerhalb der beiden nächsten Wochen eine Arbeit aufnehmen kann und während der vier vorhergehenden Wochen aktiv eine Arbeit gesucht hat. In den Euro-Ländern werden nur Personen zwischen 15 und 74 Jahren als Erwerbslose gezählt.
  • Die zivilen Erwerbspersonen setzen sich aus den zivilen Erwerbstätigen (ohne Personen in Anstaltshaushalten, z. B. kasernierte Soldaten) und den Arbeitslosen zusammen.

Primäre Grundlage für die Schätzung der Zahl der Erwerbslosen und der Erwerbstätigen sind Angaben aus der vierteljährlichen EU-Arbeitskräfteerhebung (AKE) und einer EU-weit harmonisierten Haushaltsbefragung. Eurostat veröffentlicht die Ergebnisse aller Euro-Länder und berechnet daraus die international standardisierte Erwerbslosenquote des Euroraums.

Gemeldete offene Stellen

Zu den gemeldeten offenen Stellen zählen Stellenangebote, die von den Arbeitgebern an Arbeitsagenturen und Jobcenter zur Vermittlung gemeldet werden. Es werden Stellen ohne staatliche Förderung erfasst. Die Gesamtheit der gemeldeten offenen Stellen setzt sich zusammen aus sozialversicherungspflichtigen, geringfügigen und sonstigen Stellen. Zudem sind die Stellen mit einer Beschäftigungsdauer von insgesamt mehr als 7 Tagen vorgesehen. Nicht berücksichtigt sind somit Stellen für Freiberufler, Selbständige sowie Stellen, die den privaten Arbeitsvermittlungen gemeldet werden.