Grenzüberschreitende Nutzung von Kreditforderungen

Ein in Deutschland ansässiger oder niedergelassener Geschäftspartner kann zur Besicherung seiner Refinanzierung bei der Bundesbank – seiner Heimatzentralbank (HCB) – auch Kreditforderungen grenzüberschreitend im sog. Korrespondenzzentralbank-Modell (CCBM) nutzen, deren Vertragsrecht dem Recht eines anderen Mitgliedstaats des Euro-Währungsgebiets unterliegen. Die zuständige Korrespondenzzentralbank (CCB) in dem Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets übernimmt dann die Verwaltung der Kreditforderung (siehe Abbildung: Das HCB-Geschäft der Deutschen Bundesbank). Die unterschiedlichen nationalen Verfahren für Kreditforderungen erfordern individuelle und länderspezifische Vorgehensweisen, die eine bilaterale Vereinbarung zwischen den beiden beteiligten Zentralbanken voraussetzen. Einen Überblick über die nationalen Verfahren und Kontaktadressen für die grenzüberschreitende Nutzung von Kreditforderungen bietet der unten angeführte Link zur Website der EZB.

Im Inland ansässige oder niedergelassene Geschäftspartner der Bundesbank, die notenbankfähige Kreditforderungen als nicht marktfähige Sicherheiten nutzen wollen, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaates des Euro-Währungsgebietes unterliegen, nehmen bitte Kontakt mit dem Fachsupport Kreditforderungen auf. Die Einreichung und Verwaltung derartiger Kreditforderungen erfolgt über die ausländische Zentralbank (CCB). 

Bei der grenzüberschreitenden Nutzung von Kreditforderungen fallen Entgelte für die Übertragung, Verwaltung und Verwahrung der Sicherheiten an.

Zur Anmeldung für die Teilnahme am CCBM-Verfahren und zur Abfrage erster Informationen bitten wir darum, die unten angefügte Datei „Kontaktaufnahmeformular CCBM“ zu verwenden.

Verfahrensablauf für die grenzüberschreitende Nutzung
Das HCB-Geschäft der Deutschen Bundesbank