Aufgaben der Bundesbank in Bezug auf notenbankfähige Sicherheiten

Die Deutsche Bundesbank prüft täglich alle in Deutschland zum Handel zugelassenen bzw. gehandelten Wertpapiere auf Notenbankfähigkeit gemäß den Zulassungskriterien und meldet die notenbankfähigen Wertpapiere an die EZB. Die EZB veröffentlicht geschäftstäglich (um 18.15 Uhr) das Verzeichnis der marktfähigen notenbankfähigen Sicherheiten (List of eligible marketable assets).

Ferner betreibt die Deutsche Bundesbank ein eigenes Bonitäts­analyseverfahren, mit dem sie die Bonität von Wirtschafts­unternehmen des nicht-finanziellen Sektors, welche grundsätzlich als Schuldner von nicht-marktfähigen Sicherheiten zugelassen sind, beurteilt.

Weitere Aufgaben der Deutschen Bundesbank in Bezug auf notenbankfähige Sicherheiten sind insbesondere die intensive Zusammenarbeit im Eurosystem etwa zur Weiterentwicklung des einheitlichen Rahmenwerkes sowie die Sicherheitenverwaltung der Geschäfts­partner (z.B. Führung der Sicherheitenkonten, technische Entwicklung und operativer Betrieb von Collateral Management Systemen). Darüber hinaus analysiert die Bundesbank im Rahmen ihres geldpolitischen Monitorings das Refinanzierungsverhalten und die Sicherheitennutzung ihrer geldpolitischen Geschäfts­partner. Eine weitere wichtige Dienstleistung für das gesamte Eurosystem erbringt die Bundesbank seit 2012 gemeinsam mit der Banque de France mit der Bewertung marktfähiger Sicherheiten im Rahmen des Common Eurosystem Pricing Hub (CEPH).