Meldung statistischer Daten

Werden Banknoten oder Münzen mit Bargeldbearbeitungsmaschinen geprüft und anschließend wieder in Umlauf gebracht, sind diese Systeme aufgrund gesetzlicher Vorgaben meldepflichtig. Neben den Maschinenstammdaten ist auch die Übermittlung der sogenannten „Operationalen Daten“ erforderlich. Diese geben Aufschluss über die mit den Systemen bearbeiteten Banknoten bzw. Münzen.

Da die Meldepflicht im Banknotenbereich nicht vom Maschinentyp an sich, sondern vom tatsächlichen Einsatz der Maschine abhängt, steht unter „Downloads“ eine Übersicht zur Verfügung. Diese erläutert, welche Banknotenbearbeitungssysteme unter welchen Voraussetzungen meldepflichtig sind.

Banknote - gemäß § 3 BargeldPrüfV i. V. m. Beschluss EZB/2010/14 Art. 11
Zu meldende DatenStichtagMeldetermin

Änderung von Stammdaten

  • In- und Außerbetriebnahme
  • Softwareänderungen
  • Standortänderungen
Tag der ÄnderungInnerhalb von 10 Geschäftstagen
Stammdaten30.06.
31.12.
31.07.
31.01.
Operationale Daten1.Kalenderhalbjahr
2.Kalenderhalbjahr
31.08.
28.02.
Siehe auch Merkblatt „Erläuterungen zu den Anlagen 1 und 2 für Meldepflichtige mit bzw. ohne Auslagerungsunternehmen“ unter Downloads
Münze - gemäß Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 Art. 12, Abs. 2
Zu meldende DatenStichtagMeldetermin

Änderung von Stammdaten

  • In- und Außerbetriebnahme
  • Standortänderungen
Tag der Änderung„unmittelbar“ – keine Fristen festgesetzt
Operationale DatenKalenderjahr28.02.

Statistische Meldungen zum Münzrecycling sind per Vordruck einzureichen. Beim Banknotenrecycling kann zwischen der Meldung per Mail (mit Vordruck) oder per ExtraNet (WebCRCMV) gewählt werden.