Gezielte längerfristige Refinanzierungs­geschäfte II

Auf seiner Sitzung am 10. März 2016 kündigte der EZB-Rat an, zur Verbesserung der geldpolitischen Transmission die Kreditvergabe der Banken weiter zu stimulieren und eine weitere Serie von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften II (GLRG-II) durchzuführen. Die genauen Durchführungsbestimmungen wurden schließlich am 28. April 2016 vom EZB-Rat im GLRG-II-Rechtsakt beschlossen, der am 31. Oktober 2016 vom EZB-Rat angepasst wurde.

Insgesamt werden ab Juni 2016 vier GLRG-II in vierteljährlichen Abständen aufgelegt. Jedes GLRG-II hat eine Laufzeit von vier Jahren und eine freiwillige Rückzahlungsoption. Bei entsprechender Nettokreditvergabe wird ein Prämie bis zur Höhe des Zinssatzes der Einlagefazilität gewährt.