Freiwillige vorzeitige Rückzahlungen

Die im Rahmen der GLRG‑II aufgenommenen Mittel können zwei Jahre nach ihrer Valutierung in vierteljährlichem Rhythmus freiwillig zurückgezahlt werden. Die Termine der jeweils ersten freiwilligen vorzeitigen Rückzahlung sind im GLRG‑II-Kalender veröffentlicht.

Die operative Durchführung dieser vorzeitigen Rückzahlungen erfolgt im Offenmarkt Tender Operations System (OMTOS) der Deutschen Bundesbank per Tender. Der Bietungsberechtigte zeigt die Absicht zur vorzeitigen Rückzahlung sowie den geplanten Rückzahlungsbetrag der Bank spätestens zwei Wochen vor dem Rückzahlungstermin an. Mit Zugang der vorstehenden Anzeige und Ablauf der Frist für die Abgabe einer solchen Anzeige ist der Bietungsberechtigte verpflichtet, die Rückzahlung entsprechend der Anzeige durchzuführen.

Die nächste freiwillige Rückzahlungsmöglichkeit für die GLRG-II (T20170028) besteht im Dezember 2020. Rückzahlungen sind ab 10.000,00 Euro in Schritten zu 10.000 Euro in beliebiger Höhe bis zur vollständigen Rückzahlung möglich und werden bei der Berechnung der globalen TLTRO-III Kreditlimite berücksichtigt.

Der genaue Zeitplan für die freiwilligen vorzeitigen Rückzahlungen der GLRG-II im Dezember 2020 (u. a. Frist für die Anzeige einer freiwilligen vorzeitigen Rückzahlungsabsicht) ist im Abschnitt „Zeitpläne“ bereitgestellt.