Fachgremium Krisenmanagement

Das im No­vem­ber 2012 ge­grün­de­te Fach­gre­mi­um Kri­sen­ma­nage­ment (sei­ner­zeit als Fach­gre­mi­um Sa­nie­rungs- und Ab­wick­lungs­pla­nung) er­ör­tert im Dia­log mit der Kre­dit­wirt­schaft in­sti­tuts­über­grei­fen­de Fra­ge­stel­lun­gen zum Kri­sen­ma­nage­ment. Als Re­ak­ti­on auf die Er­fah­run­gen aus der Fi­nanz­kri­se wurde aus­ge­hend von in­ter­na­tio­na­len Gre­mi­en die Re­gu­lie­rungs­ak­ti­vi­tät um ein fort­ge­schrit­te­nes Kri­sen­ma­nage­ment er­gänzt, um die Fi­nanz­markt­sta­bi­li­tät si­cher­zu­stel­len.

Mit den "Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions" vom Oktober 2014 hat das Financial Stability Board (FSB) die Kernelemente eines effektiven Abwicklungsregimes für systemrelevante Institute dargelegt. Sie sollen es den Behörden ermöglichen, Finanzinstitute geordnet und ohne Risiken für den Steuerzahler abzuwickeln. Gleichzeitig sollen sie die Kontinuität der grundlegenden volkswirtschaftlichen Funktionen der betreffenden Institute sicherstellen. Für eine stärkere Integration und Kohärenz der Sanierungs- und Abwicklungsanforderungen und -regelungen innerhalb der Europäischen Union haben das Europäische Parlament und der Rat am 15. Mai 2014 die EU-Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Bank Recovery and Resolution DirectiveBRRD) erlassen. Die Richtlinie wird durch das Gesetz zur Sanierung- und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – SAG) vom 10. Dezember 2014 in nationales Recht umgesetzt. Zur näheren Spezifizierung der Regelungen hat die Europäische Kommission zudem die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1075 erlassen.

Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Sanierungspläne der Institute durch die Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen (MaSanV) national weiter konkretisiert. Aus den fachlichen Diskussionen zwischen Kreditwirtschaft, Verbänden und Bankenaufsicht sollen praxistaugliche Regelungen zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung sichergestellt werden, die Kreditwirtschaft zeitnah über internationale Entwicklungen informiert und die Darstellung deutscher Positionen in internationalen Gremien optimiert werden.