Fachgremium Kredit

Aufgabe des Fachgremiums Kredit ist es, institutsübergreifende Fragestellungen im Zusammenhang mit den Mindesteigenmittel­anforderungen für Kreditrisiken zu erörtern, soweit hiermit nicht andere Fachgremien betraut sind. Darunter fallen z.B. Fragestellungen zu den Ansätzen zur Ermittlung des Kreditrisikos, zur Anwendung von Kreditrisiko­minderungstechniken, zur Behandlung von Kreditrisikoanpassungen oder auch zur Behandlung des Gegenparteiausfallrisikos.

Zudem berichtet die Aufsicht über aktuelle Entwicklungen und Diskussionen, auch aus entsprechenden Arbeitsgruppen auf europäischer und internationaler Ebene, bei denen sie eine Einbeziehung der Kreditwirtschaft für erforderlich hält.