Gläubiger-Identifikationsnummer

Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.

Behandlung der Daten bei der Deutschen Bundesbank

Die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten werden von der Deutschen Bundesbank (Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9566-0, E-Mail: info@bundesbank.de) zum Zweck der Vergabe und Verwaltung der Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage der EU-Verordnung Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro („SEPA-Verordnung“) in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes und § 3 des Bundesbankgesetzes.

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind.

Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

Die Datenschutzbeauftragte der Deutschen Bundesbank erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse datenschutz@bundesbank.de, telefonisch unter der Rufnummer 069 9566-32369 und postalisch unter der Anschrift Deutsche Bundesbank, Datenschutzbeauftragte, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main.

Als betroffene Person haben Sie insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO) sowie das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO). Auskünfte über diese oder etwaige weitere Betroffenenrechte erteilt Ihnen die Deutsche Bundesbank bzw. die Datenschutzbeauftragte der Deutschen Bundesbank. Diese erreichen Sie wie vorstehend beschrieben.

Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Die für die Deutsche Bundesbank zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str.153, 53117 Bonn.

In Abstimmung mit der deutschen Kreditwirtschaft wird die Deutsche Bundesbank kein Verzeichnis gültiger oder gelöschter Gläubiger-Identifikationsnummern veröffentlichen.