Zentrale der Deutschen Bundesbank ©Alexander Magerl
Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank – Organisation und Zuständigkeit

Die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank ist eine behördliche Verbraucher­schlichtungsstelle. Ihr sachlicher Zuständigkeitsbereich ist gesetzlich festgelegt. Sie ist zudem nur zuständig, wenn es für die Streitigkeit keine anerkannte private Verbraucher­schlichtungsstelle gibt.

Die Schlichtungsstelle ist unabhängig und neutral und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Schlichtungsverfahren ist für keinen der Beteiligten bindend.

Schlichtungsverfahren
Eine Frau gibt einem Mann die Hand ©Zero Creatives / Getty Images

Mit dem Eingang des Antrags auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens wird die Verjährung gehemmt, wenn der Antrag demnächst bekannt gegeben wird (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB).

Bitte beachten Sie, dass eine rechtliche Prüfung Ihrer Beschwerde nur im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens möglich ist und nur durch den Schlichter am Ende des Verfahrens erfolgen kann.

Dokumente
Fingerzeig auf eine Stelle in einem Buch ©Dieter Roosen

Hier können Sie sich über die einschlägigen Gesetzesgrundlagen sowie über die bisherige Arbeit der Schlichtungsstelle informieren. Außerdem steht das Merkblatt der Schlichtungsstelle als Download zur Verfügung.

Netzwerk der Schlichtungsstellen
FIN-NET - Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen

Die Deutsche Bundesbank gehört zu den Gründungsmitgliedern des von der Europäischen Kommission eingerichteten Netzwerks der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen.