Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank – Organisation und Zuständigkeit
Die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank ist eine behördliche Verbraucherschlichtungsstelle. Ihr sachlicher Zuständigkeitsbereich ist gesetzlich festgelegt. Sie ist zudem nur zuständig, wenn es für die Streitigkeit keine anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle gibt.
Die Schlichtungsstelle ist unabhängig und neutral und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Schlichtungsverfahren ist für keinen der Beteiligten bindend.
Mit dem Eingang des Antrags auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens wird die Verjährung gehemmt, wenn der Antrag demnächst bekannt gegeben wird (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB).
Bitte beachten Sie, dass eine rechtliche Prüfung Ihrer Beschwerde nur im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens möglich ist und nur durch den Schlichter am Ende des Verfahrens erfolgen kann.
Hier können Sie sich über die einschlägigen Gesetzesgrundlagen sowie über die bisherige Arbeit der Schlichtungsstelle informieren. Außerdem steht das Merkblatt der Schlichtungsstelle als Download zur Verfügung.
Die Deutsche Bundesbank gehört zu den Gründungsmitgliedern des von der Europäischen Kommission eingerichteten Netzwerks der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen.