Harmonisierung und Vergleichbarkeit im europäischen Kontext

Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 ist das EU-Regelwerk zur Erstellung wichtiger gesamtwirtschaftlicher Statistiken, wie den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), der Finanzierungsrechnung sowie der Vermögensbilanzen in den Mitgliedstaaten. Es basiert auf dem „System of National Accounts“ (SNA) 2008 der UN, welches weltweit Anwendung findet.

Mit der EU-Verordnung Nr. 549/2013 ist es für alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtend, das ESVG 2010-Regelwerk anzuwenden. Das Regelwerk umfasst eine Methodik und ein Lieferprogramm für die Datenübermittlung an Eurostat. Mit dem Lieferprogramm werden für jede Tabelle, jedes Aggregat und jede Variable die Frist, die Häufigkeit der Übermittlung und der Zeitpunkt der Lieferung festgelegt.

Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die ermittelten Daten der Mitgliedstaaten untereinander vergleichbar sind. Denn aus den übermittelten Angaben errechnet Eurostat aggregierte Ergebnisse für die EU und den Euroraum.  Diese Ergebnisse dienen unter anderem als Grundlage der europäischen Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik.

Das ESVG 2010 ist eine Weiterentwicklung des zuvor geltenden ESVG 1995. Es enthält 11 neue Kapitel über Themen wie beispielsweise die Messung von Finanzdienstleistungen, Versicherungen und die private Alterssicherung.

In regelmäßigen Abständen findet eine Generalrevision der Daten statt, um langfristig die Konsistenz von jährlichen und vierteljährlichen Angaben zu gewährleisten.