Irak

Die Finanzsanktionen gegen den Irak dienen der Durchführung von Maßnahmen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und sind in einer Verordnung des Rates geregelt. Sie beinhalten ein Verbot, Saddam Hussein, anderen ehemaligen Amtsträgern und deren unmittelbaren Familienangehörigen Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen dieser Personen werden eingefroren. Weiterhin eingefroren sind Gelder der früheren irakischen Regierung und bestimmter staatlicher Organe, Unternehmen und Einrichtungen, soweit diese Vermögenswerte am 22. Mai 2003 außerhalb des Irak belegen waren.

Die Bundesbank kann im Rahmen der Irak-Sanktionen Ausnahmegenehmigungen (z. B. für Grundausgaben gelisteter Personen) erteilen. Anträge sind bei dem Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank zu stellen.

Verbindlich sind ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union (früher Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften) beziehungsweise im Bundesanzeiger veröffentlichten Texte. Im Übrigen kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Einstellen von Rechtsakten nach deren Inkrafttreten oder das Löschen nach deren Aufhebung nur mit zeitlicher Verzögerung erfolgt.