Zusätzlich zugelassene Kreditforderungen (ACC)

Mit Ablauf des 30. Juni 2022 wurde die temporäre Akzeptanz von zusätzlich zugelassenen Kreditforderungen als geldpolitische Sicherheiten bei der Deutschen Bundesbank beendet.

Des Weiteren besteht letztmalig zum Stichtag 30. Juni 2022 die Pflicht zur Abgabe der Vierteljährlichen Bescheinigung für den ACC-Pool über den an die Bundesbank abgetretenen Bestand an ACC. Für das Berichtsjahr 2022 ist der jährliche Bericht der externen Prüfer über das Ergebnis der Prüfung gem. AGB/BBk Abschnitt V Nr. 11 (1) entsprechend abzugeben, sofern im Berichtszeitraum zusätzlich zugelassene Kreditforderungen in MACCs eingereicht waren.