Stellungnahme zu Anfragen einzelner Medien zur Umstellung der Kontenführung am 1. April 2007

Die Bundesbank hat in einem Schreiben vom 14. März 2007 die Geld- und Wertdienstleister aufgerufen, für die ab 1. April 2007 erfolgende Umstellung der Abwicklung des Barzahlungsverkehrs die erforderlichen Unterlagen jetzt unverzüglich einzureichen. Diesem Schreiben beigelegt waren zusätzliche Informationen an die Handelskunden. Die Neuausrichtung der Abwicklungsverfahren im Barzahlungsverkehr erfolgte im letzten Jahr mit dem Ziel, die Verfahren transparenter zu gestalten und den Schutz der Kunden vor Insolvenzrisiken zu erhöhen. Die Deutsche Bundesbank war nach der Heros-Krise nicht zuletzt von vielen Verbänden aufgefordert worden, ihre Abwicklungsverfahren zu überprüfen.

Wir hatten die Wertdienstleister bereits am 20. Dezember 2006 über die konkrete Ausgestaltung der Kontenführung informiert und alle erforderlichen Erklärungen und Geschäftsbedingungen beigelegt. Leider wurden uns bis zum festgesetzten Termin, dem 28. Februar 2007, bei weitem nicht alle Unterlagen der Kunden und nicht einmal der
Wertdienstleister selbst eingereicht. Im März wurden kontinuierlich weitere Eingänge verzeichnet. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Bargeldversorgung gefährdet ist. Allerdings kann es für einzelne Kunden wegen nicht vorliegender Unterlagen zu Verzögerungen, zu Abwicklungsproblemen bis hin zur Nichtausführung von Überweisungen kommen. Wir gehen davon aus, dass die Wertdienstleister im Interesse einer reibungslosen Abwicklung des Barzahlungsverkehrs die erforderlichen eigenen Unterlagen und die ihrer Kunden unverzüglich bei der Bundesbank einreichen.

Eine Verschiebung des Starttermins für das neue Leistungsangebot kommt nicht in Betracht, da die Bundesbank die Umstellung bereits rechtzeitig im vergangenen Jahr (20.Oktober 2006) angekündigt hatte und auch aufsichtsrechtliche Gründe der Fortführung von Eigenkonten der Wertdienstleister entgegenstehen.

Die Bundesbank hat die angeforderten Unterlagen rechtzeitig bereitgestellt, darunter auch im Internet. Sie stand bisher schon und steht auch weiterhin für Auskünfte und Beratung an einem eigens dafür eingerichteten Beratungstelefon zur Verfügung.

Von den zu bearbeitenden Vordrucken wurden im Januar zwei Vordrucke im Interesse der Kunden vereinfacht. Die alten Vordrucke können aber auch weiterhin verwendet werden.

Den Kundendatenmeldebogen sowie weitere Dokumente zur Abwicklung des Barzahlungsverkehrs ab dem 1. April 2007 finden Sie auf der Internetseite der Bundesbank unter der Adresse:
http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld_veroeffentlichungen.php#konto