Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht mit besonderem Fokus auf das OMT-Programm und die TARGET2-Salden Stellungnahme der Deutschen Bundesbank zu den Verfahren mit den Az. 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12, 2 BvR 1439/12, 2 BvR 1824/12, 2 BvE 6/12

In der Europäischen Währungsunion ist der geldpolitische Rahmen durch den Maastricht-Vertrag und die darauf gestützten Rechtsakte vorgegeben. Leitbild ist eine stabilitätsorientierte Geldpolitik mit Preisniveaustabilitätsziel, die durch unabhängige Notenbanken umgesetzt wird und der die monetäre Staatsfinanzierung verboten ist. Dies reflektiert die Erfahrungen derjenigen Notenbanken, die vor Beginn der Währungsunion unabhängig und mit einem Fokus auf Preisniveaustabilität Geldwertstabilität zu sichern vermochten. Mit einem engen, klar begrenzten Mandat des Notenbanksystems trägt es der besonderen Konstellation der Währungsunion Rechnung: Als einer Gemeinschaft von Staaten, die die Geldpolitik der supranationalen Ebene überantwortet haben, die Finanz- und Wirtschaftspolitik aber weiterhin hauptsächlich in nationaler Verantwortung entscheiden und bewusst keine Haftungs- oder Transferunion eingegangen sind. Dem Schutz der gemeinsamen Geldpolitik – etwa vor unsoliden Staatsfinanzen einzelner Mitgliedstaaten – dienen in diesem Rahmen der Ausschluss der Haftung für andere Mitgliedstaaten, das Verbot der monetären Staatsfinanzierung sowie die aus der fiskalischen Eigenverantwortung erwachsende eigenständige Rolle einer Bewertung der Solidität der Mitgliedstaaten der Währungsunion durch die Märkte. Letztere drückt sich über die jeweiligen Risikoprämien bei staatlicher Mittelaufnahme am Kapitalmarkt aus. 

Die Finanz- und Wirtschaftskrise seit 2007 sowie die Schuldenkrisen in einigen Mitgliedstaaten des gemeinsamen Währungsraums seit 2009 waren mit einer erheblichen Ausweitung des genutzten geldpolitischen Instrumentariums und einer starken Ausdehnung der Bilanzen der Eurosystem-Zentralbanken verbunden. Mit diesen Maßnahmen hat das Eurosystem einen erheblichen Beitrag zur Eindämmung der Krise geleistet. Die Deutsche Bundesbank hat zahlreiche der ergriffenen Maßnahmen befürwortet. Einzelne Entscheidungen hält die Deutsche Bundesbank jedoch für sehr problematisch und hat ihre Kritik auch in der Öffentlichkeit vorgetragen.

Vor dem Hintergrund der in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht neu vorgebrachten Argumente und Auffassungen ergänzt die Deutsche Bundesbank ihre Stellungnahme.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Staatsanleihekäufe durch das Eurosystem, die TARGET2-Salden und die hieraus resultierenden Verlustrisiken für den Bundeshaushalt.