Auswirkungen virtueller Währungen auf die Finanzmärkte Rede bei Union Investment

Es gilt das gesprochene Wort.

1 Einleitung

Sehr geehrte Damen und Herren,
gerade zum Jahresende war der Bitcoin in den Schlagzeilen und in aller Munde, und in seinem Gefolge andere „virtuelle Währungen“, oder „Kryptocurrencies“, oder „digitales Geld“. Und so geht es weiter: in den Medien wie in der Fachöffentlichkeit kombiniert man munter und variantenreich Kernworte wie „Geld“, „Währung“, „Money“, „Currency“ oder „Cash“ mit Attributen wie „digital“, „virtuell“, „cyber“, „krypto“ – das alles in dem Bemühen, die derzeitige Welle von Innovation und Invention in der Geldgeschichte semantisch zu erfassen. Dabei sehen sich die meisten Autoren genötigt zu erläutern, ob und wie unpassend diese Semantik eigentlich für das aktuelle Phänomen ist – und ich werde Ihnen das auch nicht ersparen, meine Damen und Herren. Denn es ist eine sorgfältige Differenzierung nötig, wenn eine solide Einschätzung möglich sein soll.

Vielen Dank für die Möglichkeit, hier und heute bei Ihnen sein zu können. Wie Sie wissen, habe ich einen Teil meines Berufslebens in der genossenschaftlichen Finanzgruppe verbracht und freue mich daher immer wieder, sozusagen in den alten Kollegenkreis zurückkehren zu können.

Manche sagen ja virtuelle Währungen hätten etwas Genossenschaftliches an sich: Es gibt keine große zentrale Stelle, die Blockchain ist vielmehr dezentral auf viele Rechner verteilt. Eine Gruppe schafft sich Zahlungsmittel. Und an einem solchen System nehmen die Investoren vollkommen freiwillig teil. Andererseits: Das Mining, also das Erzeugen von werthaltigen Bitcoins, ist auf wenige Akteure beschränkt. Inwieweit das der Genossenschaftsidee entspricht, sei dahingestellt. Aber für die kann ich ex officio auch nicht mehr eintreten, seit ich in den Vorstand der Bundesbank gewechselt bin.

Im Vorstand der Deutschen Bundesbank bin ich zuständig für die Fachgebiete IT und Finanzmärkte inklusive der operativen Umsetzung der Geldpolitik. Das Thema beschäftigt mich also aktuell sowohl unter seinen technischen Aspekten als auch hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Finanzmärkte und damit die Implementierung der Geldpolitik. Diesen zweiten Zusammenhang stelle ich in den Mittelpunkt meines heutigen Impulsvortrages. Und der gliedert sich in vier Teile: Nach einer Übersicht über die Definitions- und Abgrenzungsproblematik werde ich den Markt für virtuelle Währungen mit dem Blick des Finanzmarktanalysten betrachten, und zwar virtuelle Währungen als Anlageklasse an sich, dann deren derivatives Umfeld, und schließlich die umgebende Branche als solche. Danach werde ich die regulatorischen Herausforderungen und Ansätze erörtern. Abschließend werde ich aufzeigen, mit welchen Herausforderungen und Chancen sich die Zentralbanken und die Geldpolitik konfrontiert sehen.

Dabei möchte ich herausstellen, dass

  • es die Geldschöpfung durch Private immer schon gegeben hat – und insofern keine gänzlich neuen Fragen aufwirft.
  • Kryptowährungen ein rein spekulatives Asset ohne Substanzwert sind, es Assets dieser Art allerdings auch schon in anderer Form gegeben hat.
  • der Instrumentenkasten der Regulierung reichlich genug ist, um bei Bedarf schädliche Wirkungen von Kryptowährungen zu begrenzen – dies allerdings vornehmlich auf globaler Ebene geschehen müsste.
  • Kryptowährungen die Effektivität der Geldpolitik derzeit in keiner Weise beeinträchtigen.

2 Definitionsfragen um virtuelle Währungen

Ob digital, virtuell, cyber oder krypto: Als „Währungen“ werden wir Bitcoin und Konsorten im Deutschen eigentlich kaum gelten lassen können, denn juristisch versteht man hierzulande unter „Währung“ das Geldwesen eines Staates, also seine Währungsverfassung und damit die von Rechts wegen vorgesehene Ordnung eines nationalen Geldwesens. Darum handelt es sich bei den virtuellen Währungen sicher nicht. Andererseits bezeichnet „Währung“ zudem den Namen einer – wie auch immer gearteten – monetären Geldeinheit wie Dollar, Euro, Mark oder Taler. Das gälte nun auch für private Emissionen wie Bitcoin, Litecoin, Ether oder Ripple. 

Während sich das deutsche Wort „Währung“ vornehmlich auf den rechtlich-normativen Aspekt eines Geldsystems bezieht, also auf Rechtsidee und Name, macht es das englische Pendant „currency“ dem deutschen Rechtspositivismus deutlich schwerer: Abgeleitet von lateinisch currere, umlaufend, bezieht es sich ganz pragmatisch auf die tatsächliche Geldordnung, auf den faktischen Umlauf von Geldzeichen. Unübersehbar ist nun in der Tat, dass sich virtuelle Geldformen faktisch als Vermögensanlage wie als Zahlungs- und Transaktionsmittel in bestimmten Zirkeln aus sich heraus etablieren, an denen Wirtschaftsbürger außerhalb des staatlichen Rechtszwanges freiwillig teilnehmen. Gerade in der pragmatischen und global einflussreichen englischen Rechtstradition wird interessant sein, wie mit solchen currencies künftig umzugehen sein wird. Vor dieser Herausforderung stehen wir sicher auch in Deutschland.     

Viele Autoren lehnen auch die Bezeichnung „Geld“ oder „Money“ für die Kryptoemissionen ab und verweisen auf die Lehrbuchdefinition dessen, was im ökonomischen Sinne Geld sei, nämlich auf die drei Geldfunktionen Recheneinheit, Zahlungsmittel und Wertaufbewahrungsmittel. Viele Kritiker sehen etwa den Bitcoin nicht als Geld im ökonomischen Sinne an, insbesondere weil der Wert der einzelnen Bitcoin-Einheit nicht auf einem intrinsischen Wert oder einem Schuldkontrakt beruht, sondern auf bloßer Konvention: Er sei ein Geld aus dem Nichts und in diesem Sinne nicht vertrauenswürdig.

Ich halte diese Frage theoretisch durchaus für wichtig, und zwar sowohl hinsichtlich der geldartigen Verwendung von Kryptoemissionen als auch hinsichtlich ihrer Nutzung als Anlage- und Spekulationsform. Für den Augenblick denke ich, dass die gesamtwirtschaftliche, genauer: die realwirtschaftliche Bedeutung der virtuellen Währungen noch so gering ist, dass die Frage nach deren definitorischen Einordnung zur Zeit vornehmlich von akademischer Bedeutung ist. Interessant ist aber schon, dass eine Debatte über Begriff und Einordnung monetärer Innovationen auflebt, in der seit je in der Geschichte des ökonomischen – und des juristischen – Denkens Fragen diskutiert werden wie: Was ist eigentlich unter Geld – jenseits der Alltagssprache – genau zu verstehen? Was ist demnach Währung? Worauf beruht der Wert des Geldes?

Während Skeptiker vor virtuellen Emissionen warnen, weil sie „Geld aus dem Nichts“ seien, die auf keinen realen Wert zurückzuführen seien, verweisen Befürworter darauf, dass genau dieses Argument im 18. und 19. Jahrhundert gegen Papiergeld ins Feld geführt wurde. Und dieses war und sei ja – im Gegenteil etwa zum Bitcoin – beliebig vermehrbar. Genau das habe ja die großen Inflationen der vergangenen zweihundert Jahre ermöglicht. Letztlich geht es darum, ob es jemand vertrauenswürdigen gibt, der die Geldentstehung glaubwürdig kontrolliert und steuert.

Ich bin sicher: Auch ich werde die uralte Frage nach der Begründung und Natur des Geldwertes nicht abschließend beantworten können. Allerdings zeigt ein kurzer Rückblick: Private Geldschöpfung hat es schon immer gegeben. Ja, sie stand sogar am Anfang des Geldwesens. Letztlich hat sich privates Geld nicht mehr durchgesetzt, als es stabiles, funktionales staatliches Geld gab. Kryptowährungen sind – marktwirtschaftlich betrachtet – zunächst einmal eine Innovation und damit für sich genommen nichts Schlechtes. Allerdings: ob sie sich wirklich als Zahlungsmittel oder Anlageform durchsetzen, darüber entscheidet der Markt. Kommen wir nun also zur Analystensicht.

3 Der Markt für Kryptowährungen aus Analystensicht

Klar ist, dass mangels Deckung, Forderungs- oder intrinsischem Wert das Halten von virtuellen Währungen – aus welchen Motiven auch immer – hochspekulativ ist. Befürworter vergleichen Kryptoemissionen mitunter mit Gold: So wie das Gold sind etwa auch Bitcoins nicht beliebig vermehrbar. Und auch beim Gold ist sein relativ hoher Warenwert weniger bestimmt durch seinen industriellen Nutzen als durch mehr als 5.000 Jahre menschlicher Wertkonvention. Das Argument ist nicht von der Hand zu weisen, allerdings sind wir beim Bitcoin von dieser Zeitspanne noch etwas entfernt. Die jüngsten Erfahrungen mit dem Bitcoin wie auch der historische Vergleich raten doch eher zur Vorsicht. Erst recht gilt das, wenn wir den Markt für Kryptowährungen nach Kriterien eines Analysten betrachten.

Aus Analystenperspektive sind Kryptowährungen sehr weit von der langfristigsten Anlageklasse Gold entfernt. Zwar wird an den Märkten spekuliert, dass Anlagen von Gold insbesondere in Bitcoin umgeschichtet würden. Das könnte aber kaum als Flucht in sichere Sachwerte gedeutet werden. Bisher hat sich überhaupt in der Preisentwicklung von virtuellen Währungen keine Korrelation zu anderen Assetklassen gezeigt. Für manche Anleger macht genau dieser Umstand die Kryptowährungen zu einem interessanten Investment. Dabei wirkt die Begrenzung bei Bitcoin auf 21 Mio Einheiten werterhaltend. Für Anleger interessant dürfte auch sein, dass die Schwelle für den Markteintritt relativ niedrig liegt, etwa im Vergleich zu komplexeren Produkten mit Diversifikationseigenschaften wie Fonds. Nun zu den nüchternen Fakten:

(a) Liquidität

Die Marktkapitalisierung aller derzeitigen rund 13.000 Kryptowährungen beläuft sich bereits auf ca. 750 Mrd US‑Dollar, auf den Bitcoin entfällt dabei mit ca. 250 Mrd US‑Dollar rund ein Drittel.

Das Listing eines Bitcoin-Futures an der Chicago Board Option Exchange (CBOE) am 11. Dezember 2017 sorgte für einfachere Handelbarkeit. Über den Future-Handel können Investoren nun auch Short-Positionen eingehen. Das tägliche Handelsvolumen schwankte bisher meist zwischen 2.000 und 5.000 Kontrakten zu je einem Bitcoin, das entspricht 30 bis 75 Mio US‑Dollar. Angesichts der derzeit ca. 16,5 Mio existierenden Bitcoin mit einem Marktwert von 250 Mrd US‑Dollar hat dessen Future-Markt noch relativ bescheidene Dimensionen. Bereits seit Mai 2015 ermöglichen ein US‑Investmenttrust und seit Oktober 2015 eine schwedische Exchange Traded Note, an der Bitcoin-Entwicklung teilzunehmen, ohne direkt in Bitcoin zu investieren.

Aus Analystensicht spricht für den Bitcoin dessen relativ hohe Sicherheit beim Handel, die man im dezentralen Netz der Blockchain gewährleistet sehen kann. Das sorgt aber für geringe Transfergeschwindigkeiten – und damit komme ich zu den kritischen Punkten in der Analystensicht.

Allgemein scheint man sich einig, dass das Potential des Bitcoin als Transaktionsgeld, oder wenn Sie so wollen, als Zahlungs- oder allgemeines Tauschmittel, begrenzt ist. Zurzeit sind mit Bitcoin nur sieben Transaktionen pro Sekunde möglich, und die Transaktionskosten steigen immer weiter an. Hohe Transaktionskosten und bislang begrenzte technische Zahlungseffizienz dürften zudem das Gros der internationalen Finanzmarktplayer vom Bitcoin als globalem Investitions- und Spekulationsobjekt fernhalten. Der Handel von Bitcoin als größter Kryptoemission dürfte daher potentiell ziemlich illiquide bleiben, soweit nicht gänzlich auf Futures ausgewichen würde.

(b) Rendite

Da Kryptowährungen nicht verzinst werden, kann eine Rendite nur aus Wertsteigerungen erwirtschaftet werden. Kryptoemissionen wie der Bitcoin besitzen aber weder einen intrinsischen Wert, noch stellen sie eine rechtliche Forderung auf irgendetwas, wie etwa Giralgeld, dar. Dem Analysten fehlt damit eine Bewertungsgrundlage. Was könnte ihr „fairer Wert“ sein?

Wir sehen, dass der Preis der virtuellen Währungen nur vom laufenden Angebot und Nachfrage bestimmt ist. Die Auflage von Kryptowährungs-Fonds wird vermutlich am Markt zunehmend Analystenbewertungen erscheinen lassen. Doch ist nicht ersichtlich, wovon ein fundamentaler Wert abgeleitet werden sollte.

Vor diesem Hintergrund vergleicht man schon länger die Kryptowährungen und deren jüngste Rallye mit der niederländischen Tulpenblase von 1637. Nach Berechnungen einiger Analysten hat die Bitcoin-Rallye Mitte Dezember 2017 die Tulpen-Manie sogar übertroffen. Im Jahr 2017 ist der Preis des Bitcoin um das 17‑fache gestiegen, in den vergangenen drei Jahren um das 64‑fache – und damit stärker als die Tulpenpreise im 17. Jahrhundert im gleichen Zeitraum. Seit September 2010, als der Bitcoin-Kurs bei 0,06 USD notierte, ist der Kurs mit aktuell knapp 16.000 USD um über das 260.000‑fache gestiegen.

Auch mit der diffusen Semantik, die ich eingangs erwähnt habe, lassen sich Geschäfte von zweifelhafter Seriosität machen: Oft reicht es, wenn nur die Keywords „Bitcoin“, „Money“, „Currency“, „Cash“ zusammen mit Attributen wie „cyber“, „krypto“ oder „digital“ in Firmennamen oder Business-Modellen auftauchen. Aktien einer „Crypto Company“ in den USA stiegen im Dezember um 2.700 %. Der Handel wurde eingestellt, nachdem das Unternehmen ausgewählten Investoren eigene Aktien mit einem Abschlag von 97 % angeboten hatte. Ein bloßes – nebenbei bemerkt wesentlich gekürztes – CNBC‑Interview ließ die Aktien von Longfin um +2.600 % steigen. Schönste Anekdote der Vorweihnachtszeit war der Kursanstieg des defizitären regionalen Getränkeherstellers „Long Island Iced Tea“, nachdem er zu „Long Blockchain Corp“ umfirmiert hatte: Ein sofortiges Kursplus von 200 % war die Folge. Jüngstes Beispiel von vergangener Woche: Am 9. Januar kündigte Kodak eine eigene Kryptowährung für Fotografen an. Über die Plattform KodakOne sollen Fotografen und Rechteinhaber der KodakCoin Bilder und Rechte vermarkten. Der Kodak-Aktienkurs verdreifachte sich innerhalb eines Tages.

(c) Risiko

Auch wenn es offenbar hinreichend viele risikobereite Privatinvestoren gibt, die ihr Glück in Bitcoin-Investitionen suchen: Die Investments sind höchst unsicher. Sowohl wegen der ungelösten Sicherheitsfragen bei Hackerangriffen als auch wegen der hohen Volatilität warnen öffentliche Stellen wie die US‑Börsenaufsicht SEC, die Derivateaufsicht CFTC, aber auch die EZB, die BaFin und die Deutsche Bundesbank Anleger vor Kryptowährungen im Allgemeinen und vor Spekulation in deren Erstemissionen (ICO) im Besonderen. Anders als bei traditionellen Finanzprodukten gibt es bei den virtuellen Währungen eben kaum Rechtspersonen als Kontrahenten, Prospekte oder Regulierungen.

Zurzeit gibt es einen Hype in einer Krypto-Branche, die fast noch genauso „kryptisch“ ist wie die zugrunde liegende Idee virtueller Währungen. Niemand weiß eigentlich, wie das Geschäftsmodell, geschweige denn der Geschäftserfolg aussähe, wie diese Papiere zu bewerten wären, wie überhaupt eine solche Branche abzugrenzen wäre.

Den historisch interessierten Beobachter erinnert das in mancher Hinsicht sowohl an den „Biotech“-Hype als auch an die berühmte „Dotcom-Blase“ Ende der 1990-iger Jahre: Keiner wusste, wie die Geschäftsmodelle und Märkte aussehen würden, und manche Firma mit „Biotech“ oder „Internet“ im Firmennamen konnte enorme Kurssprünge verzeichnen. Für Startups, deren Marktwert bei ihrem Börsengang 1 Mrd US‑Dollar überstieg, verbreitete sich die Bezeichnung „Einhorn“. Infolgedessen hat sich im angelsächsischen auch der Terminus „Unicorn Bubble“ ausgebreitet. Die Parallelen zu heute sind offensichtlich.

Manche Einhörner der Biotech- wie auch der Internetbranche sind am Markt nachhaltig erfolgreich. Sehr viele mehr sind längst sang- und klanglos verschwunden. Entsprechend erwarten Marktbeobachter, dass zahlreiche virtuelle Währungen nicht überleben dürften. Einzelne Zusammenbrüche dürften bei den Anlegern zu Totalverlusten führen. Hinzu kommen mögliche Ansteckungseffekte, wenn ein ICO zusammenbricht. Ob durch die neuen Kryptowährungen auch Stabilitätsrisiken für das gesamte Finanzsystem entstehen ist derzeit nur schwer abschätzbar. Zumindest dürften aktuell noch keine systemrelevanten Marktteilnehmer wie Banken oder Finanzmarktinfrastrukturen übermäßige Risiken in Kryptowährungen eingegangen sein.

Analog zu anderen historischen Spekulationsmanien wie der Tulpen-Blase bleiben die exzessiven Kurskapriolen nicht auf die einzelnen Kryptoemissionen beschränkt, sondern weiten sich auf die sie umgebende Branche aus. Dazu gehören Konkurse von Handelsplattformen, wie etwa schon 2014 der Konkurs der japanischen Bitcoin-Börse Mount Gox infolge einer Hackerattacke. Analog zum konventionellen Prospektbetrug wird jüngst immer wieder über betrügerische Coin-Emissionen (Initial Coin Offering, ICO) berichtet. So hat die Schweizer Finanzaufsicht im September 2017 die „E‑Coins“ als Schein-Kryptowährung verboten. Sie basierten nicht auf der Blockchain-Technologie, sondern wurden tatsächlich vom Anbieter zentral auf dessen Servern gespeichert. Die Anleger verloren 4 Mio CHF.

(d) Nachhaltigkeit

Wenn wir den Aspekt der Nachhaltigkeit einbeziehen wollen – die Union Investment ist hier ja ein Pionier – ergibt sich kein positives Bild. Zwar gibt es mangels Substanzwert keine Beurteilung der zugrunde liegenden Wirtschaftstätigkeit. Doch verbraucht insbesondere das Mining von Bitcoins bekanntermaßen Unmengen an Energie und erhöht so den CO2‑Ausstoß.

Aus Analystensicht sind Kryptowährungen somit nicht ausreichend liquide und hochriskant. Mangels Substanzwert und Verzinsung werfen sie nur dann eine Rendite ab, wenn die Nachfrage das Angebot so weit übersteigt, dass es zu Preissteigerungen kommt. Kehrt sich dieses Verhältnis um, droht ein Totalverlust.

4 Herausforderungen für die Regulatorik

Die eigentümlich neue technische, ökonomische und juristische Natur der nunmehr über tausend privaten Kryptoemissionen werfen hier nun sehr konkrete Probleme auf: Wie sind nichthoheitliche private, digitale, intrinsisch wie kreditiv wertfreie Objekte, die nun aber zweifellos per Konvention über einen Tauschwert in gesetzlicher Währung verfügen, juristisch, kaufmännisch oder volkswirtschaftlich einzuordnen, zu bewerten oder zu behandeln?

Einige Politiker und Ökonomen forcieren den Ruf nach regulatorischen Maßnahmen analog zu anderen Bereichen der Finanzmärkte; sei es, um Anleger vor Betrügereien zu schützen; sei es, um Stabilitätsgefahren für das Finanzsystem insgesamt abzuwehren; sei es, um Schwarzmärkte, Terrorfinanzierung, Kriminalität und Geldwäsche zu bekämpfen; sei es, um eine faire Besteuerung durchzusetzen.

Die unklare Natur der virtuellen privaten Werteinheiten zeigt sich unter anderem in Fragen der Rechnungslegung, Bilanzierung und Besteuerung, wie sie seit Monaten für verschiedene Staaten durch die Medien laufen, gerade zum Jahresende. Die nationalen und internationalen Regelwerke dazu sind erst anzupassen, entsprechende Diskussionen laufen. In Deutschland ist klar, dass Gewinne aus Kryptowährungsinvestments an den Fiskus zu melden und zu versteuern sind. Das gilt für Privatanleger wie für Firmen. Die BaFin hat Kryptowährungen rechtlich als Rechnungseinheiten eingestuft, die zwar mit Devisen vergleichbar, aber weder gesetzliche Zahlungsmittel noch E‑Geld seien. Steuerlich bedeutet das, dass Coins als „immaterielle Wirtschaftsgüter“ gelten: Wenn Privatleute sie innerhalb eines Jahres kaufen und wieder veräußern, handelt es sich um einkommenssteuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte und nicht um Bartransaktionen oder Wertpapiergeschäfte.

Im Phänomen der virtuellen Währungen kulminieren die großen Prozesse, die die Gesellschaften weltweit seit Jahrzehnten verändern: Digitalisierung und Globalisierung. Die Community, die virtuelle Werteinheiten mit diesen Werten belegt, sie austauscht und handelt, ist global und freiwillig, sie weicht wissentlich dem staatlich regulierten und gesicherten System aus. Insofern stellt sich die Frage, wie weit sie sich an nationale Regeln und Grenzen halten, also von nationalstaatlichen Eingriffen beeinflussen lassen wird. Eine effektive Regulierung virtueller Währungen wäre deshalb nur durch größtmögliche internationale Kooperation zu erreichen sein, weil die Regelungsmacht der Nationalstaaten offensichtlich begrenzt ist.

Auf EU‑Ebene hat man im Dezember 2017 einen ersten Regulierungsschritt getan. Die zwischen Kommission, Parlament und Ministerrat ausgehandelte neue Geldwäscherichtlinie enthält die erste gesetzliche EU‑Vorschrift überhaupt für Kryptowährungen. Um kriminellen Aktivitäten mit virtuellen Währungen entgegenzuwirken, sollen Kryptonetzwerke transparenter werden. Anleger sollen nicht mehr anonym bleiben, wenn sie ihre virtuellen Münzen in staatliche Währungen umtauschen. Alle anderen EU‑Finanzmarktgesetze enthalten bislang keine Vorgaben für Kryptowährungen. Frankreich drängt auf eine stärkere Regulierung im Rahmen der G20‑Konsultationen im Frühjahr.

China geht nicht mehr nur gegen Initial Coin Offerings vor, sondern nun auch gegen das Mining, unter anderem auch wegen des enormen Energieverbrauchs v.a. beim algorithmischen Schürfen digitaler Werteinheiten. Ziel ist es, das Wachstum in Handel und Erzeugung von Bitcoins zu begrenzen. Mehrere Unternehmen haben bereits angekündigt, ihren Geschäftsbereich auf andere Länder auszuweiten. Das Geschäft für Miner wird in China immer schwieriger, da sie bei den lokalen Behörden künftig auf monatlicher Basis einen Statusreport einreichen müssen. Langfristig sollen sie zum kompletten Ausstieg aus dem Mining-Geschäft bewogen werden. Am 10. Januar 2018, vergangene Woche, verkündete die Regierung Südkoreas, das den drittgrößten Markt für Bitcoins darstellt, den Handel mit Bitcoins verbieten zu wollen. Daraufhin brach dessen Kurs von 15.000 auf 13.000 US‑Dollar ein.

Für die Regulierung bleibt es eine Herausforderung, das Phänomen virtuelle Währungen in traditionelle nationale Rechtsnormen einzufassen. Auch wenn Verbote und Eingriffe wie in jüngerer Zeit in China oder Südkorea dem Markt der virtuellen Währungen Rückschläge zufügen: Über Proxy-Server oder im Darknet wird die staatliche Regulierung schon länger umgangen. Die Herausforderung bleibt also groß.

Der Staat hat die Aufgabe, schützenswerte Interessen des Einzelnen und des Gemeinwohls zu bewahren. Dem dient die Regulierung. Kryptowährungen werden deshalb über kurz oder lang Gegenstand von Gesetzgebung werden, ob z.B. zum Verbraucherschutz oder zu Steuerfragen. Allerdings dürfte in vielen Fällen zumeist eine globale Regelung sinnvoll sein – eine echte Herausforderung.

5 Herausforderungen für die Geldpolitik

Vor welche Herausforderungen stellen virtuelle Währungen nun die Geldpolitik, die von den Zentralbanken wahrgenommen wird? Natürlich beschäftigen sich die Zentralbanken weltweit intensiv mit diesem Thema.

Aus Sicht der Bundesbank ist die Dringlichkeit auf diesem Gebiet noch überschaubar, denn die Nutzung virtueller Währungen zu Transaktionszwecken und dessen Einfluss auf die Preisentwicklung sind sehr begrenzt. So wickelt das Bitcoin-Netzwerk mit ca. 350.000 Transaktionen täglich weltweit immer noch verschwindend wenige Zahlungen ab im Vergleich zu den bestehenden Zahlungsverkehrssystemen. Allein in Deutschland finden täglich rund 70 Mio. Transaktionen im unbaren Zahlungsverkehr statt.

Jedoch ist der Grundgedanke der virtuellen Währungen zu berücksichtigen: Hinter dem Bitcoin als Prototyp virtueller Währungen steht das politische Programm, eine private Alternativwährung zum (öffentlichen) Staatsgeld anzubieten. Es geht darum, das Währungsmonopol des Staates und seiner Zentralbank zu untergraben und stattdessen zu einem Wettbewerb privater Währungen zu kommen. Nach dieser Theorie würden sich aus dem Wettbewerb die stabilsten Währungen im Allgemeingebrauch durchsetzen. Bislang zeigt sich aber, dass die traditionellen staatlichen Währungen deutlich stabiler sind als die privaten Kryptoemissionen, und zwar umso mehr, je unabhängiger und stabilitätsorientierter die Zentralbank agieren kann. Selbst wenn es faktisch zu einem Währungswettbewerb käme, ist das derzeitige Management staatlicher Währungen im Gegensatz zu den Privatemissionen eindeutig überlegen, transparent, rechenschaftspflichtig und bewährt. 

Wie gehen nun die Zentralbanken mit der neuen Technologie und ihren Implikationen um? Hier gilt es, Chancen und Risiken abzuwägen. International agieren die Zentralbanken je nach den Bedingungen in ihren spezifischen Währungsräumen. Wir beobachten die Märkte und Technologien. Manches davon, etwa die Blockchain-Technologie, scheint uns für die Weiterentwicklung der Marktinfrastrukturen versuchenswert. Denn es ist im Interesse der Bundesbank, für effiziente und liquide Märkte, für effiziente und sichere Zahlungs- und Abwicklungssysteme zu sorgen.

Andere Zentralbanken prüfen, inwieweit sie sich selbst in der Ausgabe eigenen digitalen Zentralbankgeldes engagieren. Das gilt besonders für Länder, in denen einerseits die Digitalisierung insgesamt weiter fortgeschritten ist, andererseits auch die Bedeutung des Bargeldes merklich sinkt. In Europa wird unter anderem in Schweden über die Einführung digitalen Zentralbankgeldes nachgedacht, ohne dass aber bislang Details bekannt wären.

Die meisten Notenbanken stehen der Emission von digitalem Zentralbankgeld derzeit jedoch skeptisch gegenüber. Denn die Einführung digitalen Zentralbankgeldes kann weitreichende Auswirkungen auf den Bankensektor als Ansatzpunkt der Geldpolitik haben. Das würde dann das traditionelle Konzept der Geldpolitik herausfordern.

Deshalb muss es aus Sicht der Bundesbank vor allem darum gehen, alle Funktionalitäten von Geld durch die staatliche Währung darzustellen. So soll der Zahlungsverkehr mit herkömmlichem Geschäftsbankengeld auf dem technisch neusten Stand gehalten werden, z.B. damit für den Bürger bargeldlose Zahlungen in Echtzeit möglich werden. Mit diesem so genannten Instant Payment dürfte der Bedarf an digitalen Währungen im Allgemeinen und digitalem Zentralbankgeld im Besonderen gar nicht erst entstehen.

Denn wenn der Bürger z.B. Zugang zu „digitalen Euros“ hätte, könnte er unbegrenzt Zentralbankgeld halten. Das ist gegenwärtig nicht der Fall, da die Bargeldhaltung physisch begrenzt ist. Digitale Euros könnten dagegen theoretisch in unbegrenzter Menge gespeichert werden. Als Alternativ zu Bankeinlagen – insbesondere in Krisenzeiten – könnte dies entsprechende Folgen für die Refinanzierung der Banken haben. 

6 Schluss

Ob Kryptowährungen jemals eine Gefahr für das staatliche Geldmonopol und damit letztlich auch für die Umsetzung der Geldpolitik darstellen werden, ist gegenwärtig nicht im Geringsten zu sehen. Im Gegenteil zeigen die jüngsten Entwicklungen, dass – jedenfalls in geordneten Währungssystemen wie dem Euroraum – Kryptowährungen weder als Zahlungsmittel noch zur Wertaufbewahrung eine Alternative zum staatlichen Geld sind. Sollten allerdings neue Funktionalitäten digitalen Geldes angeboten werden, werden Zentralbanken in der Lage sein, diese auch mit staatlichem Geld darzustellen. Noch ist nicht ersichtlich welches Problem eine Kryptowährung besser löst als staatliches Geld.