Deutsche Bundesbank aktualisiert Auswirkungen zum Basel III-Reformpaket

Die Deutsche Bundesbank hat für eine Stichprobe von deutschen Banken einen Anstieg der Mindestkapitalanforderungen bis zum Jahr 2030 unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften zur Kalkulation des Output-Floors um 3,1 % ermittelt. Nach Auslaufen der Übergangsregelungen im Jahr 2033 wird für dieselben Banken ein Anstieg um 10,3 % erwartet. Damit bestätigt die aktuelle Studie zu den Auswirkungen der Eigenkapitalreform des Basel III-Reformpakets, die die Deutsche Bundesbank heute veröffentlicht hat, im Wesentlichen die Ergebnisse aus dem Vorjahr. Die Studie wurde auf der Grundlage der vorläufigen Einigung über die Umsetzung der Basel III-Reformen in der EU[1] durchgeführt. Sie untermauert die Erkenntnis aus vorangegangenen Studien, dass die Auswirkungen des überarbeiteten Basel III-Reformpakets für den deutschen Bankensektor verkraftbar sind.

Es ist zu beachten, dass die deutsche Stichprobe nicht repräsentativ für den deutschen Bankensektor ist, da sie von großen Banken mit internen Modellen dominiert ist und mittelgroße sowie kleine Institute stark unterrepräsentiert sind. Eine näherungsweise Hochrechnung lässt Anstiege in der Größenordnung von 2 % bis 2030 und von 7 % bis 2033 für den gesamten deutschen Bankensektor erwarten (siehe Grafik). Konkret würde dies in Summe für alle deutschen Institute einen Anstieg der Tier 1-Kapitalanforderungen von 25 Mrd. € bis 2033 bedeuten. Im Vergleich hierzu ist allein hartes Kernkapital in Höhe von grob 160 Mrd. € oberhalb der Anforderungen im deutschen Bankenmarkt vorhanden. 

Veränderung der T1-Mindeskatpitalanforderung durch das Basel III-Reformpaket auf Grundlage des aktuellen Umsetzungsentwurfs (in %)

Seit 2011 untersucht die Deutsche Bundesbank in Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) die Auswirkungen des Basel III-Reformpakets. Zum Stichtag 31.12.2022 wurde nunmehr die 23. Erhebung durchgeführt, an der insgesamt 40 Institute aus Deutschland teilgenommen haben.

In der Studie wird ausgeführt, dass eine Vollumsetzung des Basel III-Reformpakets zu einem Anstieg der Mindestkapitalanforderungen von 13,5 % führt.[2] Die Berechnung beruht auf der Baseler Methodik, welche ausschließlich den international harmonisierten G-SIB- sowie den Kapitalerhaltungspuffer berücksichtigt. Werden wie in den Vorstudien der EBA zusätzlich die Puffer für anderweitige Systemrelevanz, der antizyklische Kapitalpuffer sowie Kapitalanforderungen aus der Säule 2 hinzugezogen, führt die Vollumsetzung des Basel III-Reformpakets für die Stichprobe zu einem Anstieg von 18,5 %.

Nachrichtlich: Parallel zur Deutschen Bundesbank haben heute die EBA und der BCBS ihre Auswirkungsstudien zum Basel III-Monitoring veröffentlicht. Die Auswirkungsstudien umfassen auf europäischer Ebene (EBA) 156 Institute aus 30 Ländern und auf internationaler Ebene (BCBS) 150 Institute (92 Gruppe 1- und 58 Gruppe 2-Institute) und aus 24 Ländern.

Fußnoten:

  1. Im Juni 2023 haben sich Parlament und EU Rat auf eine finale Umsetzung des Basel III-Rahmenwerks in der EU geeinigt. Der finale Text ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ergebnisse zum Basel III-Monitoring noch nicht verfügbar. Grundlage für die finale Umsetzung waren der Kommissionsvorschlag von Oktober 2021 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52021PC0664), der Ratsvorschlag von November 2022 (https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2022/11/08/banking-sector-council-agrees-its-position-on-the-implementation-of-basel-iii-reforms/), sowie der Parlamentsvorschlag von Januar 2023.
  2. Im Vergleich zur Auswirkungsanalyse zum Vorjahr fällt der Anstieg um 3,2 Prozentpunkte geringer aus. Der Treiber hierfür ist, dass in allen Analysen zum aktuellen Stichtag davon ausgegangen wird, dass vom Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, den internen Verlustmultiplikator im Bereich der operationellen Risiken für alle Institute einheitlich mit eins anzusetzen.