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Aufbau und Aufgaben der Bankenaufsicht

Die Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute, E-Geld-Emittenten und Kreditdienstleister übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 und 1a Kreditwesengesetz (KWG), § 9 Abs. 1 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), § 4 Abs. 3 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sowie § 3 Abs. 2 Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG)). Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank sind umfassend an der laufenden Beaufsichtigung der Institute unter nationaler Aufsicht beteiligt.

Die Regionalbereiche Banken und Finanzaufsicht der Hauptverwaltungen sind der Ansprechpartner für Fragen zur Aufsicht für alle im Zuständigkeitsbereich der Hauptverwaltung ansässigen Institute bzw. Unternehmen mit Ausnahme von Instituten bzw. Unternehmen mit ausgewählten Geschäftsmodellen. Letztere werden unabhängig vom Sitz ihrer Hauptniederlassung in den jeweiligen Kompetenzzentren, die bei verschiedenen Hauptverwaltungen angesiedelt sind, beaufsichtigt. Zudem sind zwei Kompetenzzentren IT-Risiken und drei Kompetenzzentren Verfolgung unerlaubt betriebener Geschäfte eingerichtet. Die Verteilung der Kompetenzzentren auf die Hauptverwaltungen gestaltet sich wie folgt:

Hauptverwaltung in Baden-Württemberg

  • Kompetenzzentrum Bausparkassen,
    zuständig für bundesweit alle Bausparkassen unter nationaler Aufsicht
  • Kompetenzzentrum Finanzierungsleasing, Factoring und Kreditdienstleister,
    zuständig für Finanzierungsleasing- und Factoringinstitute sowie Kreditdienstleister unter nationaler Aufsicht mit Sitz in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern

Hauptverwaltung in Bayern

  • Kompetenzzentrum Autobanken,
    zuständig für bundesweit alle Autobanken unter nationaler Aufsicht
  • Kompetenzzentrum Verfolgung unerlaubt betriebener Geschäfte nach dem KWG, KrZwMG, WpIG und ZAG in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland
  • Kompetenzzentrum Wertpapierinstitute,
    zuständig für Wertpapierinstitute unter nationaler Aufsicht mit Sitz in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern
  • Kompetenzzentrum Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung,
    zuständig für bundesweit alle Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung unter nationaler Aufsicht

Hauptverwaltung in Berlin und Brandenburg

  • Kompetenzzentrum ZAG- und Kryptoaufsicht,
    zuständig für bundesweit alle Zahlungsinstitute, E-Geld-Emittenten und Kryptoinstitute unter nationaler Aufsicht

Hauptverwaltung in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

  • Kompetenzzentrum Finanzierungsleasing, Factoring und Kreditdienstleister,
    zuständig für Finanzierungsleasing- und Factoringinstitute sowie Kreditdienstleister unter nationaler Aufsicht mit Sitz in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen; zusätzlich für bundesweit alle Sortenhändler
  • Kompetenzzentrum Verfolgung unerlaubt betriebener Geschäfte nach dem KWG, KrZwMG, WpIG und ZAG in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

Hauptverwaltung in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

  • Kompetenzzentrum Bürgschaftsbanken,
    zuständig für bundesweit alle Bürgschaftsbanken unter nationaler Aufsicht
  • Kompetenzzentrum PSD/Sparda-Banken,
    zuständig für bundesweit alle PSD/Sparda-Banken unter nationaler Aufsicht

Hauptverwaltung in Hessen

  • Kompetenzzentrum IT-Risiken,
    zuständig für bundesweit alle Fragen bzgl. IT-Risiken für alle Institute unter nationaler Aufsicht
  • Kompetenzzentrum Wertpapierinstitute,
    zuständig für Wertpapierinstitute unter nationaler Aufsicht mit Sitz in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen

Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen

  • Kompetenzzentrum Wertpapierinstitute,
    zuständig für Wertpapierinstitute unter nationaler Aufsicht mit Sitz in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein

Hauptverwaltung in Rheinland-Pfalz und dem Saarland

  • Kompetenzzentrum Finanzierungsleasing, Factoring und Kreditdienstleister,
    zuständig für Finanzierungsleasing- und Factoringinstitute sowie Kreditdienstleister unter nationaler Aufsicht mit Sitz in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Hauptverwaltung in Sachsen und Thüringen

  • Kompetenzzentrum IT-Risiken,
    zuständig für bundesweit alle Fragen bzgl. IT-Risiken für alle Institute unter nationaler Aufsicht
  • Kompetenzzentrum Verfolgung unerlaubt betriebener Geschäfte nach dem KWG, KrZwMG, WpIG und ZAG in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern

Der Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht umfasst die Tätigkeiten der „Laufenden Aufsicht“ sowie der „Bankgeschäftlichen Prüfungen“.

In den Referaten „Laufende Aufsicht“ sowie den Kompetenzzentren für ausgewählte Geschäftsmodelle erfolgt die Auswertung der von den Instituten eingereichten Anzeigen und Meldungen, z. B. über wesentliche organisatorische Veränderungen, die Struktur des Kreditgeschäfts, die Eigenkapitalausstattung u. a. m. Ferner werden hier die Jahresabschlüsse der Institute einschließlich der zugehörigen Prüfungsberichte nach § 26 KWG, § 76 WpIG bzw. § 22 ZAG sowie Sonderprüfungsberichte analysiert. Die Ergebnisse und Bewertungen werden anschließend an die BaFin weitergeleitet, die sie ihren aufsichtlichen Maßnahmen zugrunde legt. Darüber hinaus werden regelmäßig Aufsichtsgespräche mit der Geschäftsleitung der beaufsichtigten Institute geführt. Die Laufende Aufsicht unterstützt ferner die BaFin bei der Verfolgung unerlaubt betriebener Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG), Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG), Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Den Referaten „Bankgeschäftliche Prüfungen“ obliegt die Durchführung der bankgeschäftlichen Prüfungen der deutschen Aufsicht. Diese umfassen insbesondere die Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung und Risikosteuerungsverfahren der Institute auf der Grundlage der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Außerdem werden bankinterne Ratingverfahren, Marktrisikomodelle und fortgeschrittene Messverfahren im Bereich der operationellen Risiken geprüft, wenn und soweit die Institute entsprechende Zulassungsanträge bei der BaFin gestellt haben. Darüber hinaus werden Prüfungen gem. Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) bei Wertpapierinstituten durchgeführt.