Secure on-Site Zugang Arbeitsplätze für Gastforschende

Der Zugang zu den vom FDSZ bereitgestellten Mikrodaten erfolgt im Regelfall an Gastforschungs-Arbeitsplätzen in einer gesicherten Umgebung an einem der Standorte des FDSZ. Diese Form des Zugangs ist notwendig, um die gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung der Vertraulichkeit statistischer Meldungen zu gewährleisten und gleichzeitig den Zugang zu Einzelangaben für unabhängige wissenschaftliche Forschungszwecke zu ermöglichen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten „Gastforscherregeln im FDSZ“ und „Informationsblatt für Gastforschende“ im Downloadbereich auf dieser Seite.

Erforderliche Schritte für den ersten Gastforschungsaufenthalt

  1. Terminvereinbarung (mindestens 14 Werktage vorher). Dieser Termin muss in Frankfurt am Main stattfinden.
  2. Abholung und Aktivierung eines befristeten Ausweises. Diesen benötigen Sie, um an den Rechnern des FDSZ arbeiten zu können.
  3. Verpflichtung auf Geheimhaltung durch eine/n Mitarbeiter/in des FDSZ.
  4. Freischaltung Notes-Account. Interner Schriftverkehr mit dem FDSZ. (Begrüßungsmail mit wichtigen Infos).
  5. Einweisung Benutzung Internet-PC (Stand-Alone)

Voraussetzungen für jeden weiteren Aufenthalt

  1. Terminvereinbarung (mindestens 5 Werktage vorher)
  2. weiterhin gültiger Vertrag
  3. weiterhin gültiger befristeter Ausweis