Newsletter „Zahlungsverkehr und Wertpapierabwicklung“ 55. Ausgabe – September 2023

Statusupdate: Projekt digitaler Euro

28.09.2023

Das Jahr 2023 wird für den digitalen Euro wegweisend sein. Die High-Level Task Force on Central Bank Digital Currency (HLTF-CBDC) arbeitet derzeit intensiv an der möglichen Ausgestaltung eines digitalen Euro. Die HLTF-CBDC ist das höchste Steuerungsgremium im Projekt und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der EZB sowie der nationalen Notenbanken im Eurosystem. Die Bundesbank wird durch ihr Vorstandsmitglied Burkhard Balz vertreten. Eine ganz wichtige Rolle spielen bei den Arbeiten auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die den digitalen Euro künftig nutzen würden. Die bisherigen Untersuchungen und Umfragen zum digitalen Euro haben gezeigt, dass für den Gebrauch eine einfache, bequeme Nutzung, ein hohes Maß an Sicherheit und Privatsphäre sowie eine breite Akzeptanz entscheidend sind. Natürlich werden darüber hinaus auch die möglichen Auswirkungen auf Banken und andere Zahlungsdienstleister und deren potentielle Rolle bei der Verteilung eines digitalen Euro eingehend analysiert. 

Im Herbst wird die Gruppe dem EZB-Rat einen Vorschlag vorlegen, wie der digitale Euro ausgestaltet werden könnte. Dies ist der Abschluss der sogenannten Untersuchungsphase, die der digitale Euro seit Oktober 2021 durchlaufen hat. Auf der Basis dieses Vorschlags wird der EZB-Rat dann entscheiden, ob das Projekt fortgeführt wird. In der nächsten Phase würde es dann um weitere Vorbereitungsarbeiten gehen, vor allem um die Erarbeitung technischer Spezifikationen und Standards.

Bevor das Eurosystem aber mit der eigentlichen Entwicklung beginnen kann, muss ein solides rechtliches Fundament vorhanden sein. Zu diesem Fundament gehört die Arbeit der Politik an einem rechtlichen Rahmenwerk für den digitalen Euro. Hierzu hat die EU-Kommission Ende Juni dieses Jahres einen Legislativvorschlag veröffentlicht, der im nächsten Schritt mit den Mitgliedstaaten und dem europäischen Parlament abgestimmt wird. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass ein digitaler Euro genau wie Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel wäre. Darüber hinaus macht er unter anderem Vorgaben für die Rolle von Banken und Zahlungsdienstleistern bei der Ausgabe eines digitalen Euro sowie zu Datenschutz und Privatsphäre nach europäischen Maßstäben.

Der EZB-Rat entscheidet zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht darüber, ob ein digitaler Euro wirklich herausgegeben – sprich emittiert – wird. Vielmehr geht es zunächst nur um die Weiterführung des laufenden Projektes. Sobald diese Vorbereitungen abgeschlossen sind und der rechtliche Rahmen steht, könnte die Entwicklung eines digitalen Euro beginnen. Eine potentielle Einführung wäre dann wohl in frühestens vier bis fünf Jahren zu erwarten und dürfte in Etappen erfolgen.