Beratung der Bundesregierung und unabhängige Expertise in Gremien

Die Hauptaufgabe der Geldpolitik ist, Preisstabilität zu gewährleisten. In diesem Rahmen und auf Basis volkswirtschaftlicher Analysen berät die Bundesbank auch andere öffentliche Institutionen, insbesondere die Bundesregierung. Die Beratung der Bundesregierung ist ausdrücklich im Bundesbankgesetz als Aufgabe genannt, ohne dass dadurch die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank beeinträchtigt werden soll (§§ 12, 13 Bundesbankgesetz). In Ausübung dieses Beratungsmandats besteht zwischen Bundesregierung und Deutscher Bundesbank eine Vielzahl an Möglichkeiten zum Meinungsaustausch. Beispielsweise nimmt der Präsident der Deutschen Bundesbank an den Sitzungen des Bundeskabinetts teil, in denen der Jahreswirtschaftsbericht und der Entwurf des Bundeshaushalts verabschiedet werden. Darüber hinaus treten Vertreter der Deutschen Bundesbank regelmäßig als Sachverständige in unterschiedlichen Gremien auf, etwa in Ausschüssen des Deutschen Bundestages, oder gehören ihnen als reguläre Mitglieder an, so dem Sozialbeirat und dem Arbeitskreis Steuerschätzung. Auch findet ein regelmäßiger Meinungsaustausch mit dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und den Wirtschaftsforschungsinstituten statt. Hinsichtlich der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene ist die Deutsche Bundesbank beispielsweise für die Delegationen der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und des Internationalen Währungsfonds (IWF) ein regelmäßiger Ansprechpartner zur Vorbereitung der Deutschland-Berichte dieser Institutionen.

Nationale Gremien, in denen die Deutsche Bundesbank als reguläres Mitglied oder als Berater mitwirkt, sind unter anderem:

  • Sozialbeirat;
  • Arbeitskreis Steuerschätzungen;
  • Konjunkturrat für die Öffentliche Hand;
  • Arbeitskreis des Stabilitätsrats;
  • Ausschuss für Kreditfragen der öffentlichen Hand.