Kreditdatenstatistik (AnaCredit)
Inhalt der Meldung
Im Rahmen von AnaCredit werden Angaben auf der Ebene der einzelnen Kreditnehmer und der einzelnen Kredite erhoben. Der Kreditbegriff von AnaCredit umfasst Buchforderungen und Wechsel, die im Folgenden mit dem Begriff „Kreditdaten“ beschrieben werden. Die Kreditdaten werden in Kredit-Stammdaten und dynamische Kreditdaten gegliedert erhoben. Börsenfähige Wertpapiere sind nicht Inhalt von AnaCredit, sondern werden über die Statistik über Wertpapierinvestments erhoben.
Meldepflichtige
Die Meldungen sind von in Deutschland gebietsansässigen Kreditinstituten sowie in Deutschland gebietsansässigen Zweigniederlassungen von im Ausland gebietsansässigen Kreditinstituten an die Deutsche Bundesbank zu übermitteln.
Einreichungsformate
- XML-Datenformat
Einreichungsweg
- über ExtraNet
Einreichungsfrist
Die Meldung monatlicher Daten sind zu übermitteln:
- für in Deutschland gebietsansässige beobachtete Einheiten
- bis zum Geschäftsschluss des 6. Geschäftstages
- oder bis zum Geschäftsschluss des 9. Geschäftstages, wenn eine verlängerte Einreichungsfrist nach Nr. 5 der statistischen Anordnung einer Kreditdatenstatistik (AnaCredit), Mitteilung Nr. 8001/2020, gewährt wurde
- oder bis zum Geschäftsschluss des 12. Geschäftstages, wenn eine verlängerte Einreichungsfrist gemäß Ergänzung zu Nr. 5 der statistischen Anordnung einer Kreditdatenstatistik (AnaCredit), Mitteilung Nr. 8003/2023, gewährt wurde
- für im Ausland gebietsansässige beobachtete Einheiten, bis zum Geschäftsschluss des 15. Geschäftstages.“
Die Meldungen vierteljährlicher Daten sind wie folgt zu übermitteln:
- Daten für Q1: bis zum Geschäftsschluss am 12. Mai des gleichen Jahres.
- Daten für Q2: bis zum Geschäftsschluss am 11. August des gleichen Jahres.
- Daten für Q3: bis zum Geschäftsschluss am 11. November des gleichen Jahres.
- Daten für Q4: bis zum Geschäftsschluss am 11. Februar des Folgejahres.
Einreichungsfristen für Meldungen zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit) | ||
Meldestichtage | Einreichungsfrist für monatlich zu meldende Daten | Einreichungsfrist für quartalsweise zu meldende Daten |
31.12.2023 | 09.01.2024 / 22.01.2024 | 12.02.2024 |
31.01.2024 | 08.02.2024 / 21.02.2024 | --- |
29.02.2024 | 11.03.2024 / 22.03.2024 | --- |
31.03.2024 | 09.04.2024 / 22.04.2024 | 13.05.2024 |
30.04.2024 | 10.05.2024 / 24.05.2024 | --- |
31.05.2024 | 10.06.2024 / 21.06.2024 | --- |
30.06.2024 | 08.07.2024 / 19.07.2024 | 12.08.2024 |
31.07.2024 | 08.08.2024 / 22.08.2024 | --- |
31.08.2024 | 09.09.2024 / 23.09.2024 | --- |
30.09.2024 | 09.10.2024 / 22.10.2024 | 11.11.2024 |
31.10.2024 | 11.11.2024 / 25.11.2024 | --- |
30.11.2024 | 09.12.2024 / 20.12.2024 | --- |
31.12.2024 | 10.01.2025 / 23.01.2025 | 11.02.2025 |
31.01.2025 | 10.02.2025 / 21.02.2025 | --- |
28.02.2025 | 10.03.2025 / 21.03.2025 | --- |
Bei der Ermittlung der Einreichungsfristen wurden gesetzliche Feiertage sowie Samstage und Sonntage berücksichtigt. Dies bedeutet, dass neben den bundesweiten auch regionale Feiertage miteinbezogen werden.
Detaillierte Informationen sind in den Richtlinien zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit), veröffentlicht in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1, unter "Ausweisvorschriften und Validierungsregeln" zu finden.
Ausweisvorschriften
Wichtige Dokumente, die die Meldeanforderungen im Detail erläutern, stehen unter den Rubriken „Ausweisvorschriften und Validierungsregeln“ und „Meldeschemata“ zum Herunterladen bereit.
Interne Links und Download-Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Änderung der Leitlinie, gültig ab 01.04.2022
Ausweisvorschriften und Validierungsregeln
teilweise in englischer Sprache