2.3.1.4.1. Grundsätzliches

Grundsätzliches

Die KEV-Bestandsdaten der an die Deutsche Bundesbank abgetretenen Kreditforderungen sind bei jeder Änderung der Darlehnskontonummer, des Betrags, des Fälligkeitsdatums, der Art der Verzinsung, der Zinsanpassungsperiode, des Cap/Floors, des Referenzzinses oder des Erläuterungsfeldes „Referenzzins „Other““ unverzüglich zu aktualisieren, insbesondere dann, wenn der ausstehende Betrag der Kreditforderung z. B. durch Tilgungen unter den in KEV hinterlegten Betrag fällt.

Als relevanter Zeitpunkt für die Änderung gilt das Valutadatum der Änderung.

Es kann zu einer Kreditforderung immer nur einen Erfassungssatz (Update oder Rücknahme) geben. Besteht bereits ein Erfassungssatz zu einer Kreditforderung, der noch nicht abschließend bearbeitet ist, wird die Kreditforderung nicht zum Update oder zur Rücknahme angezeigt. Bei Teilnehmern, die ein IRB- oder RT-Urteil nutzen, erstreckt sich diese Prüfung auch auf die Erfassungssätze aus dem Update dieses Ratings.

Menüführung

Der Aufruf der Funktion erfolgt über den Menüpunkt „Erfassung > Update“. Der Menüpunkt wird nur angezeigt, wenn der Benutzer über die Rolle „Erfassung von Kreditforderungen“ verfügt.