1.1. Grundsätzliches
Einheitliches Sicherheitenverzeichnis
Die Entwicklung und Einführung des DV-Verfahrens KEV (Kreditforderungen - Einreichung und Verwaltung) beruhte auf den Entscheidungen des ESZB zum Einheitlichen Sicherheitenverzeichnis. Es ergaben sich für die Nutzung von nicht marktfähigen Sicherheiten folgende wesentliche Änderungen:
- Aufnahme von Kreditforderungen in das Einheitliche Sicherheitenverzeichnis mit geänderten Anforderungen
- Ausweitung der zulässigen Ratingsysteme (ECAF-Ratingsystem)
- Wegfall der Wechsel als notenbankfähige Sicherheit zum 31.12.2006
Kreis der in KEV einreichbaren Kreditforderungen
In KEV können Kreditforderungen, deren Verträge dem deutschen Recht unterliegen, eingereicht werden. Dies gilt unabhängig vom Sitz des Schuldners.
Kreditforderungen, denen ein anderes Recht eines Landes des Eurosystems zugrunde liegt, können derzeit nicht über KEV eingereicht werden. Für diese grenzüberschreitende Nutzung von Kreditforderungen ist eine papiergebundene Vorgehensweise vorgesehen. Die Deutsche Bundesbank übernimmt als Heimatzentralbank die Erfassung der Kreditforderungen in KEV sowie die Abwicklung der Kommunikation mit der ausländischen Korrespondenzzentralbank.
Modernes Einreichungs- und Verwaltungsverfahren
KEV stellt ein modernes Einreichungs- und Verwaltungsverfahren für Kreditforderungen dar, das unter Beachtung strenger Sicherheitsanforderungen einfach zugänglich und komfortabel zu bedienen ist.
Sicherheit
Hohe Anforderungen an Datenschutz (Vertraulichkeit) und Datensicherheit (Authentizität und Integrität) werden mittels modernster Sicherheitsstandards umgesetzt.
Verfügbarkeit
KEV weist die größtmögliche Verfügbarkeit auf.
Alle von der Deutschen Bundesbank verantworteten System-Komponenten sind redundant ausgelegt und physikalisch getrennt.