3.3.6.3. Sonderverfahren
Verfahren
Die Abwicklung des Sonderverfahrens nimmt längere Zeit in Anspruch, da das neue Passwort per Post beantragt und per PIN-Brief mitgeteilt wird.
Das Sonderverfahren kommt nur zum Tragen, wenn der Benutzer nicht am vereinfachten Passwortrücksetzungsverfahren teilnimmt und somit in seinen persönlichen Daten „Frage und Antwort“ nicht hinterlegt hat.
Grafische Darstellung des Ablaufs