1.2.3.8. CashRecycling

Definition

CashRecycling ermöglicht zurzeit Kreditinstituten die statistischen Daten gemäß dem „Vertrag zur nationalen Umsetzung des Handlungsrahmens für die Falschgelderkennung und Sortierung nach Umlauffähigkeit durch Kreditinstitute und andere professionelle Bargeldakteure“ auf elektronischem Wege abzugeben. Als Zugangsweg steht zurzeit das WebCRC (Online-Erfassung) zur Verfügung.

Nähere Informationen

Nähere Informationen zu Zweck und Funktionen von CashRecycling finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank (http://www.bundesbank.de) unter Aufgaben/Bargeld/Banknoten-Recycling.