1.2.3.7. Allgemeines Meldeportal Statistik (AMS)

Definition

Zur erleichterten Erstellung der Meldungen zum Außenwirtschaftsverkehr (AWV) bietet die Deutsche Bundesbank das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) an.

Die Meldedaten können Sie bei Nutzung von AMS direkt in einer Erfassungsmaske eines Internet-Browsers eingeben (für AWV-Meldungen können Daten auch in einem vorgegebenen Format aus einer anderen Datenquelle in die Erfassungsmaske des AMS eingelesen werden, was Ihnen das Eintippen erspart). AMS bietet eine Reihe von Hilfsfunktionen und Plausibilitätsprüfungen, die das Abgeben der Meldung erleichtern. Die eingegebenen Daten werden automatisch geprüft und Fehler angezeigt. Über Dropdown-Listen werden Ihnen die gültigen Eingabemöglichkeiten angezeigt. Das Programm kann auch auf die englische Sprache umgestellt werden. Es ist mandantenfähig, d. h. es kann von Dritteinreichern, z. B. von einem Rechtsanwaltsbüro oder von Rechenzentren, zur Erstellung der Meldungen für mehrere Auskunftspflichtige eingesetzt werden.

Einzelne Funktionalitäten des AMS können auch für die Einreichung von Meldedaten zur Statistik über Verbriefungszweckgesellschaften genutzt werden.

Die Nutzungsmöglichkeit des Meldeportals als „Back-Up“-Fazilität zur Einreichung ausgewählter Statistikmeldungen aus dem Bereich der Bankenstatistik ist in Vorbereitung.

Nähere Informationen

Nähere Informationen bezüglich der Meldung außenwirtschaftlicher Transaktionen und Bestände finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank
(http://www.bundesbank.de) unter Service/Meldewesen/Außenwirtschaft/Elektronische Einreichung.