2.3.1.6.1. Grundsätzliches
Grundsätzliches
Die Erfassung von Rating-Updates ist nur von Teilnehmern vorzunehmen, die Kreditforderungen mit einem IRB- oder RT-Urteil eingereicht haben.
Ein Rating-Update ist unverzüglich durchzuführen, wenn sich das Rating-/Bonitätsurteil des Schuldners oder des Garantiegebers einer an die Deutsche Bundesbank abgetretenen Kreditforderung geändert hat.
Bei jedem Schuldner/Garantiegeber sollte mindestens einmal jährlich in KEV ein Rating-Update erfolgen, um zu dokumentieren, dass es sich um ein aktuelles Urteil handelt.
Sofern ein Update Rating erfasst oder bearbeitet wird, sind Updates und Rücknahmen zu Kreditforderungen des Schuldners, dessen Urteil aktualisiert werden soll, zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.
Menüführung
Der Aufruf der Funktion erfolgt über den Menüpunkt „Erfassung >
Update Rating“. Der Menüpunkt wird nur angezeigt, wenn der Benutzer über die Rolle „Erfassung von Kreditforderungen“ verfügt.