2.3.1.5.1. Grundsätzliches

Grundsätzliches

Über diese Funktion kann ein Teilnehmer eine der Deutschen Bundesbank zur Besicherung seiner Kreditinanspruchnahmen abgetretene Kreditforderung zurückfordern. Allerdings wird bei jeder beantragten Sicherheitenfreigabe von der Deutschen Bundesbank geprüft, ob noch genügend andere Sicherheiten des Teilnehmers zur Abdeckung seiner Kreditinanspruchnahmen bei der Deutschen Bundesbank zur Verfügung stehen.

Es kann zu einer Kreditforderung immer nur einen Erfassungssatz (Update oder Rücknahme) geben. Besteht bereits ein Erfassungssatz zu einer Kreditforderung, der noch nicht abschließend bearbeitet ist, wird die Kreditforderung nicht zum Update oder zur Rücknahme angezeigt.

Menüführung

Der Aufruf der Funktion erfolgt über den Menüpunkt „Erfassung > Rücknahme“. Der Menüpunkt wird nur angezeigt, wenn der Benutzer über die Rolle „Erfassung von Kreditforderungen“ verfügt.